Downloads

Checklisten, Formulare und Anträge. Mehr...

Aktuelles

Falschbetankung von Dienstfahrzeugen
Beamtenrecht: Abwehr des Schadenersatzes möglich? Mehr...

Haftungsfalle für Steuerberater
Steuerberater insolvenzreifer Unternehmen im Visier der Staatsanwaltschaft. Mehr...

Videomessungen im Straßenverkehr
Beweisverwertungsverbot möglich. Mehr...

Schlechte Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund
Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen. Mehr...

Preiswerte Räumung
Vermieter können Kosten sparen. Mehr...

Zu hohe Abschlepp-Rechnungen in Wuppertal
Rechtsanwalt Oliver Schöning im WDR-Fernsehinterview. Mehr...

"Weshalb ihr Chef Sie feuern darf"
Interview mit Rechtsanwalt Volker Schneider. Mehr...

Internetscheidung.de
Unsere Onlinescheidung jetzt noch übersichtlicher. Mehr...

Aktuelle Rechtstipps
Kostenlose Empfehlungen unserer Rechtsanwälte. Mehr...

Termine

Ausbildung zum KMU Fachberater Sanierung
Vortrag von RA Volker Schneider. Mehr...

Was kostet Ihr Recht?

Jeder Anwalt muss in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dessen Gebührensätzen abrechnen. Keinesfalls darf er kostenlos Rechtsrat erteilen oder die Gebühren des RVG unterbieten. Fehlende oder fehlerhafte Rechtsberatung führt in der Regel zu sinnlosen oder aussichtslosen Prozessen, die verloren werden. Hierdurch verdoppeln sich die Kosten desjenigen, der den Prozess verliert, da er die Kosten des Gegners auch zu erstatten hat.

Guter Rat ist teuer?

Schlechter Rat ist teurer!

Gar kein Rat ist am teuersten!

Die Kosten für eine erste Beratung betragen bei uns zwischen 10,00 EURO und höchstens 190,00 EURO netto. Hinzu kommen eine Auslagenpauschale und die Mehrwertsteuer. Dieses Geld ist in der Regel gut angelegt. Aber auch für ein über die Erstberatung hinausgehendes Beratungsmandat tappen Sie bei uns in keine Gebührenfalle. Zwar hat der Gesetzgeber inzwischen die Beratungsgebühr zur Verhandlung zwischen Anwalt und Mandant freigegeben, wir aber haben uns dazu entschlossen, die Beratung auch weiterhin auf die bisher geltenden gesetzlichen Grundlagen zu stützen, was für unsere Mandanten mehr Kostenübersicht und Sicherheit schon vor der Anwaltstätigkeit bedeutet.

Im konkreten Fall teilen wir Ihnen die Kosten unter Darlegung der jeweils einschlägigen Gebührensätze detailliert und nachvollziehbar mit - und zwar bevor diese Kosten anfallen!

Sie können mit uns aber auch, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ein Honorar auf Zeitbasis oder ein Pauschalhonorar vereinbaren. Gerne geben wir Ihnen in einem kostenlosen persönlichen Vorgespräch Auskunft darüber, mit welchen Kosten Sie in Ihrem Fall zu rechnen haben. Rufen Sie uns einfach an.

Wenn Sie mehr über die Höhe der einzelnen Gebühren, insbesondere über die Kosten in Prozessen wissen wollen, informieren Sie sich bitte in unserer Gebührentabelle.

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens können Sie hier bequem und zuverlässig mit unserem Kostenrechner individuell ermitteln. In 30 Sekunden wissen Sie genau, welche Kosten im Scheidungsverfahren auf Sie zukommen, ohne Gebührentabellen o.ä. durchforsten zu müssen!