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Möchte man als Beamter befördert werden, so ist dies nicht ohne eine gute dienstliche Beurteilung durch einen Vorgesetzten möglich. Doch gerade das Beurteilungswesen im Berufsbeamtentum birgt durch seine oftmals mangelnde Transparenz ein hohes Konfliktpotenzial.
Spätestens, wenn ein Beamter sich zu Unrecht schlecht beurteilt fühlt, stellt sich ihm die Frage, ob und wie man gegen diese Beurteilung effektiv vorgehen kann.
Kürzlich hat sich zu genau dieser Frage durch einen aktuellen Fall einiges getan.
Im besagten Fall wählte eine Polizeibehörde als Erstbeurteiler für die Beamten ihres Einsatztrupps den Leiter des Kommissariats an Stelle des eigentlich zu Beurteilungen verpflichteten nächsthöheren Vorgesetzten. Der negativ beurteilte Beamte wehrte sich mit Erfolg gegen die vom Kommissariatsleiter erstellte Beurteilung zu seiner Person, indem er vorbrachte, dass der Kommissariatsleiter entgegen der Vorschriften nicht in der Lage gewesen sei, sich aus eigener Erfahrung und hinreichender Nähe zur Arbeit des Beurteilten ein ausreichendes Urteil zu bilden.
Da ein Abweichen von den genannten Vorschriften nur in engen Grenzen möglich ist, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt, dass sich eine Behörde nicht ohne Weiteres über die so genannte „Beurteilungsrichtlinie“ hinwegsetzen kann.
Auf diesen Hinweis des Gerichts hin hob die entsprechende Behörde von sich aus die Beurteilung zugunsten des Beamten wieder auf.
Gerade die Tatsache, dass ein Beamter in der Regel auf Lebenszeit an seinen Arbeitgeber gebunden ist und seinen Job nicht wie in der „freien Wirtschaft“ ohne Weiteres wechseln kann, sollte Beamte dafür sensibilisieren, eine unrechtmäßig schlechte Beurteilung nicht widerstandslos hinzunehmen.
Das Verhalten der Behörde im besagten Fall zeigt deutlich, dass für einen Beamten, der sich zu Unrecht schlecht beurteilt fühlt, durchaus die Möglichkeit besteht, diese Beurteilung mit Erfolg juristisch anzugreifen.
Da das Ergebnis der juristischen Prüfung einer Beurteilung durch einen Rechtsanwalt jedoch stets vom Einzelfall abhängt und somit ein pauschales Urteil nicht möglich ist, sollte man nicht zögern, sich mit seiner Problematik einem auf dem Gebiet des Beamtenrechts erfahrenen Anwalt anzuvertrauen.
Florian Hupperts
Rechtsanwalt