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Täglich kommt es in Deutschland mehrere hunderte Male vor: Jemand öffnet den Briefkasten und in diesem findet sich eine rechtsanwaltliche Abmahnung wegen Filesharings – also wegen der unerlaubten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Daten im Internet. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist dabei, dass sich solche Abmahnungen lediglich auf die Musikindustrie beschränken – mittlerweile wird die Verbreitung aller möglichen Dateien im Internet durch Abmahn-Anwälte verfolgt.
Eine Filesharing-Abmahnung beinhaltet zumeist die Aufforderung, eine so genannte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abzugeben. Diese wird oftmals – freundlicherweise – durch den abmahnenden Rechtsanwalt in Form eines vorgefertigten Musterblattes der Abmahnung beigefügt und ist daher schon zur schnellen Unterschrift für das Abmahn-Opfer bereit. Zudem wird der Abgemahnte regelmäßig dazu aufgefordert, nebst eines Schadenersatzes für die Verbreitung der Dateien dem Rechtsanwalt die Kosten der Abmahnung zu erstatten.
Aus diesem „Abmahngeschäft“ hat sich in den letzten Jahren geradezu eine ganze Industrie entwickelt – einige Anwälte leben sogar schon ausschließlich von Filesharing-Abmahnungen. Was für den jeweiligen Rechtsanwalt jedoch Routine ist, stellt für den Abgemahnten in der Regel eine Ausnahmesituation dar: Er oder sie wird „aus heiterem Himmel“ im feinsten Juristendeutsch dazu aufgefordert, nebst der Abgabe einer Unterschrift unter ein juristisches Formblatt (die Unterlassungserklärung) innerhalb einer extrem kurzen Frist auch noch eine oftmals nicht geringe Summe an den entsprechenden Anwalt zu leisten.
Viele Menschen sind mit dieser außergewöhnlichen Situation verständlicherweise vollkommen überfordert und wollen dem Spuk ein schnelles Ende setzen, indem Sie so schnell wie möglich die geforderten Leistungen erbringen.
Genau auf diese Verhaltensweise der Abmahn-Opfer setzen die abmahnenden Anwälte sogar. Sie bedeutet relativ einfach verdientes Geld mit einem von Ihnen vorgefertigtem Formblatt!
Aus anwaltlicher Sicht kann im Falle einer Filesharing-Abmahnung zu folgenden Schritten geraten werden:
Diese vorgeschlagene Vorgehensweise hat gewichtige Gründe. Zunächst ist niemand gezwungen, eine anwaltliche Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung generiert meistens die für den Abmahn-Anwalt denkbar beste, für das Abmahn-Opfer jedoch die denkbar schlechteste rechtliche Situation. Eine solche vorgeformte Erklärung ist jedoch keineswegs ein einseitiger „Befehl“ ohne Alternativen, sie kann sogar für das Abmahn-Opfer vorteilig abgeändert werden. Ein Formblatt ist schon deshalb nicht anwendbar, weil jeder einzelne Fall anders gelagert ist und daher auch einer individuellen Behandlung bedarf.
Zudem sind die von den Abmahn-Anwälten geforderten Beträge für die Abmahnung regelmäßig zu hoch bemessen. Der Abmahn-Anwalt kann oftmals nur schwer nachweisen, wie hoch der konkrete Schaden, dessen Ersatz er fordert, tatsächlich ist. Auch werden die geforderten Kosten für den Rechtsanwalt regelmäßig zu hoch sein. Für die Versendung eines Formblattes darf dieser keineswegs astronomische Summen verlangen.
Diese zwei vorgenannten Gründe führen zur dritten vorgeschlagenen Verhaltensweise – der Einschaltung eines eigenen Anwalts. Ein Rechtsanwalt, der sich im Umgang mit Filesharing-Sachen auskennt, hat die notwendige Erfahrung, den Abmahn-Alptraum für das Abmahn-Opfer so zu regeln, dass in dieser schwierigen Situation zumindest das beste Ergebnis erzielt werden kann. Ein solcher Rechtsanwalt kennt sich auf Grund von Erfahrungswerten mit den möglichen Modifikationen der Unterlassungserklärung ebenso gut aus, wie mit den üblichen Kosten für Abmahn-Anwälte. Zusammen mit seinem Mandanten kann ein Rechtsanwalt so die Kosten der Abmahnung minimieren und gleichzeitig eine individuelle, auf den Einzelfall abgestimmte Unterlassungserklärung erstellen.
Die „Gesellschaft“ der Abmahn-Anwälte und der von ihnen abgemahnten Titel wächst stetig, sodass kaum noch ein Überblick zu halten ist. Anbei finden Sie eine Liste der bekanntesten Abmahn-Kanzleien, von denen auch eine Vielzahl unserer Mandanten abgemahnt wurden:
Die Abmahnungen beziehen sich dabei zwar auch, jedoch nicht ausschließlich, auf einzelne Film- oder Musiktitel, sondern auch auf ganze Musik-Sampler. Eine vollständige Aufzählung würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, daher sollen im Folgenden einige der populärsten zur Zeit abgemahnten Filme/Musiktitel und -Sampler genannt sein:
Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht