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Beamte können im Gegensatz zu Arbeitnehmern ihr Gehalt nicht „aushandeln“. Es ergibt sich vielmehr aus den Besoldungsgesetzen. Zu einem höheren Gehalt kommt der Beamte daher nur durch eine Beförderung. Da sich diese an Leistung und Befähigung der Beamten orientieren muss, hat der Beamte eine Chance auf beruflichen Aufstieg nur über eine gute dienstliche Beurteilung.
Möchte der Beamte seine dienstliche Beurteilung vor Gericht angreifen, so muss er sich im Klaren darüber sein, dass das Gericht diese nur auf bestimmte Fehler hin überprüft.
Dazu gehören:
Da die Verwaltungsgerichte die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilungen nur anhand der oben dargestellten Gesichtspunkte überprüfen, ist der alleinige Vortrag im Gerichtsverfahren, dass und warum der Beamte meint, besser bewertet werden zu müssen, nicht erfolg versprechend. Trotz dieses sehr eingeschränkten Prüfungsumfangs der Gerichte ist ein erfolgreiches Vorgehen gegen eine dienstliche Beurteilung aber durchaus möglich.
Die Erfolgschancen erhöhen sich deutlich, wenn man einen auf diesen Bereich spezialisierten Juristen mit der Prozessvertretung beauftragt.
Florian Hupperts
Rechtsanwalt