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Rechtsanwalt Tim Geißler

Wer ohne Sicherheitsgurt fährt hat bekanntlich mit einem Bußgeld von 30,00 Euro zu rechnen. Wer weder von der Angst vor schweren Verletzungen im Falle eines Unfalls, noch von den 30,00 Euro Bußgeld abgehalten wird, sollte bedenken, dass auch noch weitere Konsequenzen möglich sind:

Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt wird und sich dabei erhebliche Verletzungen zuzieht, kann grundsätzlich Schadensersatz von demjenigen verlangen, der den Unfall verschuldet hat. Anders jedoch, wenn kein Sicherheitsgurt angelegt wurde: In der Regel wird nämlich das Nicht-Anlegen des Gurtes ursächlich für die Art und Schwere der Verletzungen gewesen sein. In diesem Fall kann der Schadensersatzanspruch um die Hälfte gekürzt werden!

Wer einmal in diese Situation gekommen ist, dem bleibt nur noch die Möglichkeit durch ein Sachverständigengutachten den Beweis zu führen, dass das Nicht-Anlegen des Gurtes nicht ursächlich für die Verletzungen geworden ist. Dies dürfte jedoch – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – schwer sein.

Tim Geißler, Rechtsanwalt