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Für viele Menschen ist das Thema Selbstbestimmung im Alter sehr wichtig. Um sich selbst und die Angehörigen auf den Fall des Todes oder einer schweren Krankheit bestmöglich vorzubereiten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, so genannte Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu erstellen.
Während die Vorsorgevollmacht einem anderen Menschen (bsp. dem Ehepartner) die Erlaubnis gibt, die/den Unterzeichnende/n in Rechtsgeschäften zu vertreten, erlaubt es die Patientenverfügung dem/der Verfasser/in, festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen vorgenommen werden können, wenn er/sie nicht mehr in der Lage ist, selbstbestimmte Entscheidungen hierüber zu treffen.
Bei der Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sind einige wichtige rechtliche Details zu beachten, damit diese Rechtsgültigkeit erlangen.
Was dies im Detail ist, finden Sie in unseren umfangreichen Checklisten zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht (bitte hervorgehobene Wörter anklicken).