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Wer alkoholisiert in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, trägt üblicherweise die hieraus entstehenden Kosten. Dass es zu jedem Grundsatz eine Ausnahme gibt, zeigt das aktuelle Urteil des AG Landstuhl:
In dem zugrundeliegenden Fall wurde dem stark alkoholisierten (1,58 Promille) Fahrer eines PKW die Vorfahrt genommen. Aus einem Sachverständigengutachten ergab sich jedoch, dass auch ein nüchterner Fahrer den Unfall nicht hätte vermeiden können, da die verbleibende Reaktionszeit unter keinen Umständen ausgereicht hätte, eine Notbremsung erfolgreich durchzuführen.
Fazit: Kann also nachgewiesen werden, dass die Alkoholisierung für den Unfall nicht kausal geworden ist, kann eine pauschale Haftung des alkoholisierten Fahrers vermieden werden. Der Nachweis ist jedoch regelmäßig nur über ein Sachverständigengutachten zu führen über dessen Möglichkeit Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Anwalt beraten lassen sollten.
Niels Peters, Rechtsanwalt