KanzleiRechtsgebietePersönlichkeitenKooperationenNews|UrteileNewsletterGebührenOnline-BeratungVollmachtKontaktImpressumHome

Downloads

Checklisten, Formulare und Anträge. Mehr...

Aktuelles

Aktuelle Rechtstipps
Kostenlose Empfehlungen und Checklisten unserer Rechtsanwälte. Mehr... 

Schlecker Vermieter aufgepasst
Jetzt schnell Mietansprüche sichern! Mehr...

Fixierung im Pflegeheim
Einklagbarer Anspruch auf Nachtwache! Mehr...

Minderung im Mietrecht
Flächenunterschreitung? Schlupfloch für Vermieter. Mehr...

Beamtenrecht: Altersdiskriminierung
AGG auch auf Beamte anwendbar. Mehr...

Kündigungen schwangerer Frauen
Scharfe Anforderungen für Arbeitgeber! Mehr...

Checkliste: Ehe, Scheidung & Unterhalt
Die 10 größten Irrtümer und wie Sie ihnen entgehen können. Mehr…

Checklisten: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wichtige Informationen zur Selbstbestimmung im Alter. Mehr...

Internetscheidung.de
Unsere Onlinescheidung jetzt noch übersichtlicher. Mehr...

Kanzleimitteilungen

"Know How" im Verkehrsrecht
Exklusive Partnerschaft mit renommiertem Sachverständigenbüro. Mehr...

Ausgezeichnet!
GKS Rechtsanwälte gewinnen Preis für Pressearbeit. Mehr...

RA Tim Geißler im Interview
WDR-Fernsehn zu Abmahnungen auf Facebook. Mehr...

Archiv
Frühere Kanzleimitteilungen in der Übersicht. Mehr...

„Ludwig muss mit seinen Punkten leben. Sie nicht.“

Rechtsanwalt Tim Geißler

Ein Geburtstagskind, dem wohl nur wenige Autofahrer „Alles Gute“ wünschen würden ist das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, das in diesen Tagen sein 50-jähriges Bestehen feiert. Die „Punkte-Zentrale“ in Flensburg wirbt mittlerweile mit Ludwig dem Marienkäfern, der im Gegensatz zum Verkehrsteilnehmer mit seinen Punkten leben müsse.

Dem können wir uns nur anschließen: Davon abgesehen, dass sich ein Fahrverbot oder „Punkte in Flensburg“ am einfachsten durch eine korrekte Fahrweise vermeiden lassen, kann es eben doch mal vorkommen, dass das „Kind in den Brunnen gefallen“ ist. Auch wenn das von Flensburg wohl so nicht gemeint war: Selbst in diesem Fall heißt das nicht, dass Sie mit Ihren Punkten zwingend leben müssen. Denn leben müssen Sie damit immer nur dann, wenn der Vorwurf der Ihnen gemacht wird, auch rechtens ist.
Zumindest wenn Sie Zweifel an dem Ihnen gemachten Vorwurf haben, sollten Sie eine Überprüfung der Vorwürfe in Betracht ziehen. Diese Überprüfung wird aber in der Regel nur durch einen Anwalt durchzuführen sein, da nur diesem das Recht auf Akteneinsicht zusteht.
Aber auch wenn Sie keine Zweifel an der Richtigkeit des Vorwurfs haben, kann ein Fahrverbot sehr häufig noch abgewendet werden. Denn ob das Fahrverbot die einzig mögliche Konsequenz aus einem Verstoß ist, hängt von vielen Umständen des Einzelfalls ab.
Aber nicht nur im Nachhinein lassen sich schwere persönliche Konsequenzen vermeiden. Auch und gerade in dem Moment, in dem Sie von Polizeibeamten mit dem Vorwurf eines Verkehrsverstoßes konfrontiert werden, ist das effektivste und sinnvollste, was Sie tun können: Schweigen Sie zu den erhobenen Vorwürfen! Nicht selten überführt man sich selbst nur dadurch, dass man sich vermeintlich gegen die erhobenen Vorwürfe verteidigt (Lesen Sie mehr zum Schweigerecht hier).

Tim Geißler, Rechtsanwalt

Marc Jüngel, wissenschaftlicher Mitarbeiter