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Das neue Unterhaltsrecht ab 1.1.2008 in Kraft

30 Jahre lang galt das alte Unterhaltsrecht, das vom Familienbild der so genannten Hausfrauenehe ausging. Damit ist nun Schluss. Am 9. November 2007 beschloss der Bundestag die Reform des Unterhaltsrechts, die zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.

  • Was ist neu?
  • Worauf müssen sich Kinder und Ex-Partner einstellen?
  • Und inwiefern lassen sich bereits getroffene Unterhaltsregelungen rückwirkend ändern?

Praktische Hilfestellung in diesen Fragen leistet ein aktueller Flyer, den wir hier für Sie zum kostenlosen Download anbieten.