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Insolvenzverfahren: Mietforderungen der „Tower 1 Immobilien GmbH“ unbedingt überprüfen lassen!

RA Oliver Schöning

Derzeit überschwemmt eine Welle anwaltlicher Forderungsschreiben der Berliner Rechtsanwaltskanzlei „Sommer, Sauer, Barts“  die Mieter der „Tower 1 Immobilien GmbH“. Der Hintergrund: Seit Anfang Oktober ist über das Vermögen der „Tower 1 Immobilien GmbH“ das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Schulte-Kaubrügger, hat die besagte Kanzlei offensichtlich mit der Beitreibung vermeintlicher Ausstände beauftragt.

Unser Rat: Vor der Zahlung sollten Betroffene unbedingt anwaltlich überprüfen lassen, ob die entsprechende, im anwaltlichen Schreiben benannte Forderung tatsächlich auch besteht! Die „Tower 1 Immobilien GmbH“ verwaltet auch in der Region Wuppertal zahlreiche Mietobjekte. Den GKS Rechtsanwälten sind Fälle bekannt, in denen sich Mieter Forderungen von 600,00 € bis zu 10.000,00 € ausgesetzt sehen. Viele der Mandanten haben laut eigener Aussage die Miete jedoch stets pünktlich gezahlt und sind sich sicher, dass die angemahnten Mietforderungen gar nicht bestehen.

 

Fehler in der Buchhaltung vermutet

Für eine Unrechtmäßigkeit der Forderungen sprechen diverse Faktoren: So soll die Kommunikation mit dem Vermieter regelmäßig nicht dem Standard eines großen Hausverwaltungsunternehmens entsprochen haben: Oftmals seien offensichtlich Zuständigkeiten nicht geklärt gewesen und Mieter erhielten auf Ihre Anfragen keine oder aber lediglich erheblich verspätete Reaktionen. In der Zusammenschau lassen daher mehrere Indizien den Schluss zu, dass es in der Buchhaltung der „Tower 1 Immobilien GmbH“ zu erheblichen Fehlern in der Aufstellung der Mietausstände bzw. der Mietrückstände gekommen sein könnte, sodass Forderungen unbedingt überprüft werden sollten.

 

Bei vorschneller Zahlung kann das Geld weg sein – für immer!

Mieter, die ein entsprechendes Schreiben erhalten haben, sollten daher auf keinen Fall vorschnell Zahlungen an die Hausverwaltungsgesellschaft leisten. Es besteht auf Grund des laufenden Insolvenzverfahrens die erhebliche Gefahr, dass das Geld nicht oder aber nur anteilig den Weg zum Zahler zurückfindet, sofern die Forderung unberechtigt war. Eine Überprüfung vorab durch einen Fachanwalt für Mietrecht bietet daher die Möglichkeit, dieser Gefahr aus dem Wege zu gehen.

 

Oliver Schöning,
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht