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1. Eintrag: Prozess-Erwartungen von RA Tim Geißler

Am 07. August 2007 beginnt vor dem Schwurgericht in Köln (11. große Strafkammer) das als "Hilton Mord" bekannt gewordene Strafverfahren gegen Daniel C. und Agron B.

Bei dem von den Medien mit großem Interesse erwarteten Prozess wird den beiden Angeklagten vorgeworfen, am 20. August 2005 im Kölner Hilton-Hotel den bekannten Fotografen Nikolas G. in die Hotelsuite Nr. 715 gelockt zu haben, um das Opfer dort zu töten. Dem Angeklagten Daniel C. wird vorgeworfen, aus Hass, Wut und Eifersucht gehandelt zu haben, da das Opfer angeblich eine "enge Beziehung" zu der damaligen Lebensgefährtin von Herrn C. unterhalten haben soll. Die Anklage wirft dem Angeklagten C. niedrige Beweggründe und beiden Angeklagten eine heimtückische Tötung vor.

Der Angeklagte C. wird von Rechtsanwalt Tim Geißler aus Wuppertal und Rechtsanwältin Iris Stuff aus Köln verteidigt. Die Verteidigung von Herrn C. geht fest davon aus, dass die sehr umfangreiche Beweisaufnahme zeigen wird, dass keines der von der Staatsanwaltschaft angenommenen Mordmerkmale festgestellt werden kann. Zwischen Nikolas G. und der Lebensgefährtin von Herrn C., der Zeugin Monika K., hat es zu keinem Zeitpunkt eine enge Beziehung, insbesondere keine Liebesbeziehung, emotionaler oder körperlicher Art gegeben. Für die Verteidigung ist kein Grund ersichtlich, weshalb der Angeklagte C. somit in nachvollziehbarer Weise auf das Opfer eifersüchtig gewesen sein sollte.

Es wird erwartet, dass auch der Vorwurf der Heimtücke ausgeräumt werden kann, da Nikolas G. zum Zeitpunkt, als die Angeklagten das Hotelzimmer verließen, noch wahrnehmbar lebte. Diese Tatsache spricht nach Auffassung der Verteidigung gegen einen finalen Tötungswillen bei den Angeklagten.

Keiner der Angeklagten hatte vor, Herrn Nikolas G. zu töten. Der tragische Tod des Fotografen ist vielmehr auf eine Eskalation des Geschehens im Hotelzimmer zurückzuführen. Ursprünglich beabsichtigt war, die professionelle und kostspielige Fotoausrüstung von Nikolas G. mittels eines Baseballschlägers zu zerstören und ggf. gegenüber Nikolas G. eine Körperverletzung dahingehend auszuführen, ihm mit dem Baseballschläger vor die Beine zu schlagen. Grund für die Abstrafreaktion war, dass Nikolas G. einen ihm erteilten Auftrag nicht oder nicht vollständig zur Zufriedenheit des Angeklagten Daniel C. ausgeführt hatte und dieser ihn seit geraumer Zeit hinsichtlich der Rückzahlung des empfangenen Honorars vertröstete und hinhielt.

Die Hauptverhandlung ist zunächst auf 21 Tage bis zum 30. Oktober 2007 terminiert.

Derzeit sind gemäß der Anklage 111 Zeugen und 6 Sachverständige zu den einzelnen Hauptverhandlungstagen geladen. Die Verteidigung erwartet jedoch, dass über die von Seiten der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift genannten Zeugen hinaus zahlreiche weitere Zeugen von Seiten der Verteidigung benannt werden, so dass sich der Prozess über die bereits festgesetzten Prozesstage hinaus verlängern wird.

Rechtsanwalt Tim Geißler wird an jedem Prozesstag auf dieser Seite einen Eintrag im Prozess-Tagebuch veröffentlichen, aus welchem sich der wesentliche Gang der Hauptverhandlungen und die Inhalte der einzelnen Vernehmungen ergeben werden. Darüber hinaus werden ggf. auch Anträge und Erklärungen der Verteidigung im Originaltext wiedergegeben.

Am ersten Hauptverhandlungstag, dem 07. August 2007, wird die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln (AZ: 90 Js 580/05) vom 12. Januar 2007 verlesen werden. Obwohl die Anklage 73 Seiten umfasst, wird die Anklageverlesung nur wenig Zeit in Anspruch nehmen, da das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen im Prozess nicht verlesen werden wird.

Über die Anklageverlesung hinaus wird erwartet, dass der Angeklagte Agron B. Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen macht. Soweit bekannt ist, wird Herr B. ansonsten von seinem Recht zu schweigen Gebrauch machen und keine Einlassung zur Sache abgeben.

Eine Einlassung von Daniel C. oder eine Verteidigererklärung kann am ersten Hauptverhandlungstag nicht abgegeben werden, da die gerichtlich bestellte Sachverständige Dr. Dr. Scheidt erst für den zweiten Hauptverhandlungstag, den 09. August 2007, geladen worden ist.

Für den zweiten Hauptverhandlungstag beabsichtigt die Verteidigung von Herrn C. die für die Verteidigung wesentlichen Tatsachen und Fakten in die Hauptverhandlung einzuführen.

Ab dem dritten Hauptverhandlungstag, dem 15. August 2007, sind als Zeugen neben einem Kriminalhauptkommissar auch zwei Zeuginnen aus dem Umfeld des Angeklagten Daniel C. geladen.

06. August, ©2007, Tim Geißler, Rechtsanwalt, GKS Rechtsanwälte Wuppertal

 

Nachstehend werden noch kurz die wesentlichen Kontaktdaten der verschiedenen mit dem Prozess vertrauten Personen wiedergegeben.

Verteidigung Daniel C.

  1. Rechtsanwalt Tim Geißler, Morianstr. 3, 42103 Wuppertal
    Tel.: 0202/24567-0, Fax: 0202/24567-40

  2. Rechtsanwältin Iris Stuff, Im Stavenhof 20, 50668 Köln
    Tel.: 0221/1207170, Fax: 0221/12071717

Andere Verfahrensbeteiligte:

  1. Landgericht Köln, AZ: 111 -4/07
    Luxemburger Str. 101, 50939 Köln
    Tel.: 0221/477-3130

  2. Staatsanwaltschaft Köln, AZ: 90 Js 580/05
    Am Justizzentrum 13, 50939 Köln
    Tel.: 0221/4770, Fax: 0221/4774050