KanzleiRechtsgebietePersönlichkeitenKooperationenNews|UrteileNewsletterGebührenOnline-BeratungVollmachtKontaktImpressumHome

Downloads

Checklisten, Formulare und Anträge. Mehr...

Aktuelles

Aktuelle Rechtstipps
Kostenlose Empfehlungen und Checklisten unserer Rechtsanwälte. Mehr... 

Schlecker Vermieter aufgepasst
Jetzt schnell Mietansprüche sichern! Mehr...

Fixierung im Pflegeheim
Einklagbarer Anspruch auf Nachtwache! Mehr...

Minderung im Mietrecht
Flächenunterschreitung? Schlupfloch für Vermieter. Mehr...

Beamtenrecht: Altersdiskriminierung
AGG auch auf Beamte anwendbar. Mehr...

Kündigungen schwangerer Frauen
Scharfe Anforderungen für Arbeitgeber! Mehr...

Checkliste: Ehe, Scheidung & Unterhalt
Die 10 größten Irrtümer und wie Sie ihnen entgehen können. Mehr…

Checklisten: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wichtige Informationen zur Selbstbestimmung im Alter. Mehr...

Internetscheidung.de
Unsere Onlinescheidung jetzt noch übersichtlicher. Mehr...

Kanzleimitteilungen

"Know How" im Verkehrsrecht
Exklusive Partnerschaft mit renommiertem Sachverständigenbüro. Mehr...

Ausgezeichnet!
GKS Rechtsanwälte gewinnen Preis für Pressearbeit. Mehr...

RA Tim Geißler im Interview
WDR-Fernsehn zu Abmahnungen auf Facebook. Mehr...

Archiv
Frühere Kanzleimitteilungen in der Übersicht. Mehr...

10. Eintrag: Hotelpersonal dachte, Nikolaus G. lebt noch

Am neunten Hauptverhandlungstag, dem 04. September 2007, wurden sowohl die Hotelbediensteten der Rezeption als auch des Zimmerservices befragt, welche als erste am Tatort eingetroffen sind. Darüber hinaus wurden mehrere Zeugen aus dem persönlichen Umfeld des Opfers, unter anderem seine damalige Lebensgefährtin, als Zeugen vernommen.

Zu Beginn des Hauptverhandlungstages wurden zunächst die Zeugen vernommen, die als erste am Tatort eingetroffen waren. Der Mitarbeiter des Hotels, welcher für das Auffüllen der Minibar verantwortlich war, hat gegen 14:00 Uhr, nach mehrmaligem Klopfen, auf welches nicht reagiert wurde, das Zimmer geöffnet. Er gab an, dass er bereits von der Eingangstür, ohne das Zimmer zu betreten, einen Mann auf dem Boden des Zimmers habe liegen sehen. In dem Zimmer sei es dunkel gewesen, die Vorhänge seien zugezogen gewesen und es habe nur eine Lampe gebrannt. Da er nicht sicher gewesen sei, was er tun sollte, habe er sich zunächst mit zwei Reinigungskräften besprochen. Man habe dann die Vorgesetzte für das Housekeeping herbeigerufen.

Die 29 Jahre alte Hotelfachfrau bekundete, dass man die Tür dann wieder geöffnet und gemeinsam in das Zimmer geschaut habe. In dem Zimmer sei es relativ dunkel gewesen. Es habe eine „schwummerige“ Atmosphäre geherrscht. Ein weiterer, 24-jähriger männlicher Mitarbeiter, der damals im Roomservice gearbeitet habe, sei sodann in das Zimmer hineingegangen. Der Zeuge Ferhat K. bekundete, er habe den Mann auf dem Boden liegen sehen, jedoch kein Blut. Er sei davon ausgegangen, der Mann habe am Tag zuvor zuviel getrunken und sei gestürzt. Der Zeuge K. gab an, dass er im Badezimmer ein Glas voll Wasser gemacht und dieses Glas sodann über das Gesicht bzw. den Kopf des Mannes geschüttet habe. Auch habe er ihn auf mehrere Sprachen angesprochen. Der Zeuge hatte zunächst den Eindruck, dass sich der Mann am Boden leicht bewegt habe. Erst als das Licht angeschaltet wurde, habe er bemerkt, dass dort überall Blut gewesen sei und er in einer Blutlache gestanden habe. Er habe danach etwas unter Schock gestanden.

Alle Zeugen bekundeten, dass die Stereoanlage in dem Zimmer angeschaltet war. Über die Art der Musik und der Lautstärke herrschte jedoch keine Einigkeit in den Zeugenaussagen. Der Zeuge, welcher die Minibar auffüllen wollte, beschrieb die Musik als dezente, leise Hintergrundmusik, wie sie in einem Restaurant gespielt wird. Die Leiterin des Housekeeping, die Zeugin M., wollte sehr laute Technomusik gehört haben, wohingegen der Zeuge Ferhat K., welcher das Zimmer als erster betreten hatte, Technomusik ausschloss und angab, dass die Musik durch die geschlossene Tür nicht gehört werden konnte.

Ebenso wurde der Rezeptionist vernommen, bei welchem Daniel C. das Zimmer im Hilton Hotel angemietet hatte. Der Zeuge beschrieb den Anmeldevorgang als normal und im wesentlichen unauffällig. Auf Grund des Verbandes, den Daniel C. an der rechten Hand trug, habe der Zeuge für ihn das Anmeldeformular ausgefüllt. Daniel C. habe lediglich die Unterschrift geleistet. Das Zimmer sei sodann in bar im voraus bezahlt worden. Auch dieses sei nicht ungewöhnlich, bekundete der Zeuge.

Der Zeuge berichtete ferner, dass kurz darauf Nikolaus G. eintraf und seine Fotoausrüstung aus dem Auto auf einen Kofferwagen lud. Das spätere Opfer habe dann nach Herrn „Lars Rudenstock“ aus Zimmer 715 gefragt. Der Rezeptionist habe dann Nikolaus G. telefonisch angemeldet, wobei Herr „Rodenstock“ mitteilte, dass er unter der Dusche stehe und Nikolaus G. in der Lobby warten solle. Anscheinend sei Nikolaus G. jedoch dann selbständig mit dem Gepäck hoch auf das Zimmer 715 gefahren.

Als ungewöhnlich fiel dem Zeugen auf, dass der Gast „Herr Rudenstock“ kurz darauf die Hotellobby im eiligen Schritt durchquerte und hierbei sein ursprünglich mitgebrachtes Gepäck, die Golftasche, bei sich führte.

Im weiteren wurden teilweise langjährige und enge Freunde des Opfers Nikolaus G. vernommen. Die Zeugen charakterisierten das Opfer als offenen und direkten Menschen, der gut und schnell Zugang zu anderen Personen fand, jedoch auch häufiger auf Grund seiner direkten Art aneckte und andere verärgerte.

Uneinigkeit trat bezüglich der Frage auf, wie lange und wie gut Nikolaus G. die asiatische Kampfsportart Wing-Tshung betrieb. Der Zeuge Jan Boris B., welcher das Opfer seit 1991 aus dem Studium kannte, bekundete, dass Nikolaus G. bereits während seiner Studienzeit in Köln im Jahr 1991 ein- bis zweimal die Woche Kickboxen oder eine ähnliche Kampfsportart praktizierte. Der Zeuge beschrieb Nikolaus G. als „gut trainiert“, wusste jedoch nicht, ob der Zeuge auch später noch während seines Aufenthaltes in Berlin weiter trainiert hatte. Hingegen teilte der 38-jährige Schauspieler, der Zeuge Dirk H., mit, er habe Nikolaus G. im Jahr 2003 oder 2004 zwei- bis dreimal zum Training in die Kampfsportschule begleitet. Nikolaus G. sei kein guter Kämpfer gewesen. Er würde ihn als „blutigen Anfänger“ beschreiben. Nikolaus G. sei nicht körperlich fit gewesen und hätte ständig Rückenschmerzen gehabt.

Im Gegensatz hierzu bekundete ein sehr guter und enger Freund von Nikolaus G., ein 37-jähriger Fotograf, der das Opfer ebenfalls seit 1991 aus dem Studium kannte, dass Nikolaus G. seit mehreren Jahren den entsprechenden Kampfsport ausgeübt habe und ca. einmal wöchentlich trainiert habe. Er habe dieses gemacht, um sich fit zu halten, nicht um Wettkämpfe auszutragen.

Auch dieser Zeuge beschrieb Nikolaus G. als gut trainiert und „stark für seine Größe“.

Alle Zeugen wussten jedoch übereinstimmend zu bekunden, dass Nikolaus G. nur geringe Computerkenntnisse gehabt habe. Ein Zeuge formulierte: „Nikolaus und Computer, dass passte nicht. Ich glaube nicht, dass er gewusst hat, wie man Bilder ins Internet stellt oder sie von dort wieder entfernt.“. Für etwaige Bildbearbeitungsaufträge, welche am Computer auszuführen waren, hat sich der Fotograf Nikolaus G. anderer Personen bedient. Die meisten Zeugen wussten zu bekunden, dass Nikolaus G. über viele Kontakte und geschäftliche Beziehungen zu anderen Personen verfügte, die ihm bei solchen Aufträgen behilflich waren, wie z. B. auch eine Internetagentur, die seine Homepage bearbeitete und betreute.

Die damalige Lebensgefährtin von Nikolaus G., eine 35-jährige PR-Beraterin, wurde ebenfalls zu ihrer Beziehung und den am 20. August 2005 geführten Telefonaten mit Nikolaus G. befragt. Die Zeugin F. wirkte trotz der für sie sicherlich schwierigen Situation äußerst gefasst und sachlich. Die Zeugin gab an, dass man trotz der recht kurz andauernden Beziehung nahezu täglich mehrfach telefonisch Kontakt gehabt habe. Am 19. August 2005 habe Nikolaus G. sie angerufen und ihr in aufgeregter Weise davon berichtet, dass er die Möglichkeit habe, Kardinal Lehmann zu fotografieren. Er habe angegeben, dass er die Auftraggeber „von früher kennen würde“. Hierbei sei er „aufgeregt und hibbelig“ gewesen. Nikolaus G. wollte ihre Einschätzung bezüglich des angebotenen Auftrages, da er kein gutes Gefühl wegen der ihm bekannten Auftraggeber gehabt habe.

Am 20. August 2005 sei um 19:56 Uhr ein Anruf auf ihrer T-Net Box eingegangen. Bei diesem Anruf habe Nikolaus G. mit sehr aufgeregter und angespannter Stimme gesprochen, wobei er sich bemüht hätte, ruhig zu sprechen. Eine solche Stimmlage sei sie von ihm nicht gewohnt gewesen. Auf Grund der Hintergrundgeräusche sei sie davon ausgegangen, dass diese Nachricht im Gehen gesprochen worden sei. Sinngemäß habe Nikolaus G. gesagt: „Der Auftrag wird immer skurriler. Jetzt hat man den Auftragsort geändert. Das ist hier nicht die Kirchenmafia, sondern die echte Mafia!“.

Ihrer Meinung nach habe er bei dem Telefonat unter großer Anspannung gestanden, möglicherweise da er auch Angst gehabt habe. Es sei jedoch nicht erklärlich, warum Nikolaus G. den Auftrag angenommen habe und auf das Hotelzimmer gegangen sei. Die auf der T-Net Box gespeicherte Nachricht wurde sodann in der Hauptverhandlung laut vorgespielt, so dass sich alle Beteiligten ein Bild über den Anruf und die entsprechende Klanglage des Gespräches machen konnten.

Der Hauptverhandlungstag endete gegen 16:25 Uhr.

Der für den 06. September 2007 angesetzte Hauptverhandlungstag findet nicht statt. Fortgesetzt wird die Hauptverhandlung am 07. September 2007. Für diesen Hauptverhandlungstag sind 14 Zeugen vorgesehen, welche überwiegend ebenfalls aus dem Umfeld des Opfers stammen.

 

5. September, ©2007, Tim Geißler, Rechtsanwalt, GKS Rechtsanwälte Wuppertal