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Am 07. September 2007 wurde die Hauptverhandlung mit der Vernehmung von 10 Zeugen fortgesetzt. Vernommen wurden unter anderem sehr gute Bekannte und enge Freunde des Opfers Nikolaus G. sowie ein guter Bekannter von Daniel C., welcher früher auch für ihn als Rechtsanwalt tätig war.
Die Vernehmung der engen Bekannten und Freunde von Herrn Nikolaus G. hat im wesentlichen die Angaben bestätigt, die bereits vernommene Freunde des Opfers gemacht haben. Alle Zeugen, die einen regelmäßigen und engen Kontakt zu dem Opfer unterhalten haben, wussten zu bestätigen, dass er Kampfsport gemacht hat. Uneinigkeit bestand jedoch darüber, seit wann Nikolaus G. die asiatische Kampfsportart Wing-Tsun betrieben hat und wie ausgeprägt seine Kenntnisse und Fähigkeiten waren.
Der 35-jährige Zeuge S., ein Studienkollege von Nikolaus G., wusste zu bekunden, dass Nikolaus G. ihn bereits im Studium entsprechende „Karatetechniken“ gezeigt hat, mit denen man unerwartete Angriffe abwehren könne. Diese habe Nikolaus G. bereits vor dem Studium erlernt.
Eine langjährige Freundin, welche mit Nikolaus G. bereits zur Schule gegangen ist, vermochte nicht zu bekunden, dass Nikolaus G. bereits zu Schulzeiten Kampfsport betrieben habe. Sie bekundete, dass ihrer Erinnerung nach Nikolaus G. erst in Berlin damit angefangen und bei der Ausübung seine spätere Freundin kennen gelernt habe.
Die Verteidigung von Daniel C. hat daraufhin das Gericht gebeten, den Leiter der Kampfsportschule sowie ein anderes Mitglied, welches dort trainiert hat, zu laden. Hierüber soll letztendlich aufgeklärt werden, in welchem Umfang und welcher Qualität Nikolaus G. über Erfahrungen und Fertigkeiten im Bereich des Kampfsportes verfügt hat, und ob er sich in effizienter Weise gegen einen Angriff hätte zur Wehr setzen können.
Unter den Zeugen waren auch einige Personen, mit welchen Nikolaus G. sehr vertraut war und mit welchen er sein Liebes- und Beziehungsleben besprochen hat.
Keiner der Zeugen vermochte zu bestätigen, dass Nikolaus G. eine „enge Beziehung“ oder gar ein Verhältnis zu Monique K. unterhalten hat. Die meisten Zeugen konnten mit dem Namen von Monique K. nichts anfangen.
Eine 32-jährige Psychiaterin aus Berlin, Frau Dr. O., welche eng mit Nikolaus G. befreundet war, bekundete, dass er ihr sicher davon erzählt hätte, wenn Nikolaus G. mit Monique K. befreundet gewesen sei oder es eine Affäre gegeben habe. Auf die entsprechende Frage des Gerichtes, ob es eine „enge Beziehung“ zwischen den beiden gegeben habe, sagte die Zeugin: „Meiner Einschätzung nach gab es überhaupt keinen engen Kontakt, eher im Gegenteil. Es gab Streit um Fotos und Geld. Es war eine Unstimmigkeit.“
Auch die Zeugin Frau T. aus Köln, bei der Nikolaus G. während seines Aufenthaltes in Köln wohnte, gab an, dass Nikolaus G. ihr viel über seine Frauen und Beziehungen erzählt habe. Auch ihr sagte der Name Monique K. nichts.
Unter anderem wurde auch ein 45-jähriger Astrologe vernommen, welcher mit Nikolaus G. telefonierte, unmittelbar bevor dieser das Hotelzimmer im Hilton Hotel betrat. Der Zeuge bekundete, dass er in der Stimme von Nikolaus G. „Angst“ wahrgenommen habe, dieses hätte man deutlich spüren können. In dem Gespräch habe Nikolaus G. berichtet, dass er gleich den Manager der Schumacher Brüder, Willi Weber, treffen würde. Nikolaus G. habe Herrn Weber als „Schnallen-Willi“ betitelt, der viel im Rotlichtmilieu verkehre. Für den Auftrag, der aus einer „Art mafiösem Umfeld“ käme, würde es die „doppelte Kohle“ geben.
Nach der Mittagspause wurde der 49-jährige Rechtsanwalt Herr S. aus Ratingen vernommen. Nach einer zunächst persönlichen Bekanntschaft mit Daniel C. habe er ab 1998 auch Mandate für Daniel C. angenommen. Der Zeuge S. bekundete, dass er in dieser Zeit mehrfach täglich von Daniel C. angerufen wurde und auch gemeinsam zweimal mit ihm Urlaub gemacht habe. Der Zeuge S. schätzte Daniel C. nicht als eifersüchtig ein. Er gab an, dass der Angeklagte nicht eifersüchtiger sei, als jeder andere auch. Richtig sei aber, dass Daniel C. ein Interesse an dem Vorleben seiner Freundinnen gehabt habe und wissen wollte, mit wem sie zusammen gewesen seien. In diesem Zusammenhang habe er auch mal mit Freundinnen von Daniel C. telefoniert, um zwischen ihm und den Frauen zu vermitteln, wobei sich der Zeuge an die Namen der Damen nicht mehr erinnern konnte.
Der Zeuge vermochte sich ferner nicht vorzustellen, dass Daniel C. einen Mord begeht oder in entsprechender Weise gegenüber einem Menschen handgreiflich wird oder einen Mord in Auftrag gibt. Der Zeuge gab an: „Daniel ist eher der verbale Typ. Ich kann mir grundsätzlich nicht vorstellen, dass er einen anderen für einen Mord beauftragt.“
Des weiteren wurde noch der Psychotherapeut von Nikolaus G. als Zeuge vernommen. Gegenstand der Sitzung war unter anderem auch das Beziehungsleben von Nikolaus G.. Auch der Psychotherapeut wusste von keiner Beziehung zu Monique K. zu berichten.
Die äußerst angespannte wirtschaftliche Lage von Nikolaus G. habe diesen stark bedrückt und er habe gemeinsam mit dem Psychotherapeuten ein Konzept erarbeitet, welches auch eine berufliche Veränderung beinhaltet habe. Nach der Einschätzung des Zeugen habe Nikolaus G. auf Grund der schlechten finanziellen Lage „jeden Auftrag annehmen müssen, der sich anbot“.
Die Hauptverhandlung wird am 24. September 2007 fortgesetzt. Die Verhandlung wird jedoch voraussichtlich recht kurz werden, da nur einige Urkunden verlesen werden sollen.
In der Hauptverhandlung am 08. Oktober 2007 erfolgt die Vernehmung weiterer Zeugen und Sachverständigen. Unter anderem sollen hier auch die Sachverständigen gehört werden, die die Machbarkeit des von der Verteidigung von Daniel C. beantragten morphometrischen Gutachtens einschätzen sollen.
10. September, ©2007, Tim Geißler, Rechtsanwalt, GKS Rechtsanwälte Wuppertal