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Am 24. September 2007 wurde die Hauptverhandlung zwischen 10:00 Uhr und 11:50 Uhr mit dem nunmehr 11. Verhandlungstag fortgesetzt. Wie bereits vom Gericht angekündigt, wurden an diesem Hauptverhandlungstag keine weiteren Zeugen vernommen. Grund hierfür war, dass die Sachverständige Frau Dr. Scheidt an dem Termin nicht teilnehmen konnte.
In der Hauptverhandlung wurden die Vorstrafen der beiden Angeklagten durch Verlesung der jeweiligen Urteile eingeführt. Der Angeklagte C. war durch Urteil des Amtsgerichtes Mülheim sowie des Amtsgerichtes Düsseldorf bereits zweimal wegen Betruges verurteilt worden.
Der Angeklagte B. ist durch Urteil des Amtsgerichtes Stuttgart vom 06. September 2002 wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Darüber hinaus verlas das Gericht die Strafanzeige, welche die Verteidigung des Angeklagten C. gegenüber dem im Verfahren eingesetzten verdeckten Ermittler erstattet hat (wir haben berichtet). Des weiteren wurde ein Brief des Angeklagten C. verlesen, welchen er im Rahmen eines oben genannten Betrugsverfahrens an die damalige Richterin geschrieben hatte sowie ein weiterer privater Brief, welchen er im Rahmen dieses Verfahrens an seine Verlobte schrieb.
Mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten wurden darüber hinaus die schriftlich protokollierten Zeugenaussagen von 3 Zeugen verlesen. Grund für die Verlesung war, dass die aktuelle ladungsfähige Anschrift von 2 Zeugen nicht bekannt war und 1 Zeuge auf längere Zeit auf Grund einer Erkrankung unabkömmlich war.
So wurde die polizeilich protokollierte Zeugenaussage der Betreiberin einer Pizzeria aus Stuttgart verlesen, in welcher der Angeklagte B. häufiger verkehrte. Die Zeugin L. hatte in der Aussage angegeben, dass sie den Angeklagten B. sowie den Angeklagten C. häufiger gemeinsam, auch mit anderen Zeugen, in der Pizzeria bewirtet habe, zuletzt noch in der warmen Jahreszeit des Jahres 2005. Danach sei der Angeklagte C. dort nicht wieder aufgetaucht.
Ebenso wurde die protokollierte Aussage einer engen Freundin des Opfers Nikolaus G. verlesen. Die Zeugin hatte gegenüber der Polizei angegeben, dass Nikolaus G. neben dem Fotoprojekt über die Fußball-Nationalmannschaft noch einen weiteren Auftrag in Berlin gehabt habe, welcher nicht ausschließlich etwas mit Fotografien zu tun gehabt haben soll. Bei diesem Auftrag sei es auch um konzeptionelle Arbeiten gegangen. Ebenso gab die Zeugin an, dass sie ein sehr vertrautes Verhältnis zu dem Opfer gehabt habe und auch über seine „Frauengeschichten“ im Bilde gewesen sei. Zuletzt habe Nikolaus G. wohl zu 3 Frauen gleichzeitig ein Verhältnis unterhalten.
Die Hauptverhandlung wird am 08. Oktober 2007 ab 09:00 Uhr im Landgericht Köln fortgesetzt. Es sind 2 Zeugen aus Berlin geladen, welche sich dort wegen eines vermeintlichen Immobiliengeschäftes mit dem Angeklagten B. getroffen haben sollen. Dieses Treffen soll eine Woche vor der nunmehr angeklagten Tat erfolgt sein. Ferner wird erwartet, dass die vom Gericht beauftragten Sachverständigen ein Vorgutachten erstatten, ob das von der Verteidigung des Angeklagten C. beantragte morphromethische Gutachten nach Angaben von Frau Wittwer-Backofen machbar ist oder nicht.
26. September, ©2007, Tim Geißler, Rechtsanwalt, GKS Rechtsanwälte Wuppertal