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Am 10. Oktober 2007 fand der 13. Hauptverhandlungstag vor dem Landgericht in Köln im Hilton-Mord-Prozess statt.
An diesem Tag wurden neben der ehemalig besten Freundin von Monique K. (der ehemaligen Verlobten von Daniel C.) noch einmal der Leiter der Mordkommission „Foto“ sowie ein Vernehmungsbeamte sowie enge Freunde und Sportkameraden des Angeklagten Agron B. vernommen.
Die 34-jährige Zeugin Claudia G. war bis 2003 nach ihren Angaben die beste Freundin der Ex-Verlobten von Daniel C.. Sie gab an, Daniel C. lediglich zweimal für ein paar Minuten persönlich gesehen zu haben, jedoch viel über ihn aus Gesprächen mit Monique K. erfahren zu haben. Die Beziehung zwischen Daniel C. und Monique K. sei sehr schwierig und problembehaftet gewesen. Es sei immer wieder zu erheblichen Streitigkeiten gekommen. Daniel C. habe fortwährend versucht Monique K. zu kontrollieren, habe ihr den Umgang mit alten Freunden untersagt und sie auch häufig verbal unter Druck gesetzt. Er habe Monique K. unter anderem gesagt, dass er für den israelischen Geheimdienst, den Mossad, arbeite. Auf Grund dessen habe Monique K. sich auch kontrolliert und überwacht gefühlt. Nach der Einschätzung von Claudia G. habe Daniel C. so verhindern wollen, dass Monique K. vertrauliche Informationen an andere Personen weitergibt, welche zur Festnahme oder Enttarnung von Daniel C. führen konnten, welcher zum damaligen Zeitpunkt unter falscher Identität lebte. Claudia G. konnte nicht aus eigener Wahrnehmung bekunden, dass Daniel C. eifersüchtig gewesen sei. Ihrer Einschätzung nach habe er die Eifersucht nur gespielt, um den Kontakt von Monique K. zu anderen Männern, insbesondere Ex-Beziehungen, kontrollieren zu können.
Nachdem Daniel C. seine Freundin geschlagen und mit einer Schreckschusspistole bedroht habe, habe Claudia G. ihre Freundin in ein „Frauenhaus geschleift“. Da sich Monique K. auch nach diesem Vorfall von Daniel C. nicht trennen wollte, habe die Zeugin dann den Kontakt zu ihrer besten Freundin abgebrochen.
Nachdem das jetzige Verfahren bekannt geworden sei, habe sie wieder Kontakt mit Monique K. aufgenommen. In diesem Gespräch habe man auch über ein mögliches Motiv von Daniel C. für die Tat gesprochen. Claudia G., als auch Monique K. hätten hierbei jedoch Eifersucht nicht als Motiv in Erwägung gezogen.
Die Zeugen aus dem persönlichen Umfeld des Mitangeklagten Agron B. haben diesen als loyalen, zuverlässigen und liebenswerten Freund beschrieben. Neben Familie und seinem Sport, insbesondere der Tätigkeit in der Kampfsportschule, habe er keine weiteren nennenswerten Hobbys gehabt. Der 31-jährige Zeuge Thomas Alexander H., welcher ebenfalls mit Agron B. in der Sportschule trainierte, hat bekundet, dass es durchaus Kampftechniken im Repertoire gibt, welche auf engstem Raum (ca. 1 m²) ausgeführt werden können, und dass zu diesen Kampftechniken unter anderem auch Schläge mit dem Ellbogen gehören, um bei dem Gegner eine Kampf- oder Bewegungsunfähigkeit herbeizuführen. Daniel C. hatte in seiner Schilderung des Tatgeschehens mitgeteilt, dass Agron B. dem Opfer mit einem solchen gezielten Schlag mit dem Ellbogen die Schulter, respektive das Schlüsselbein, gebrochen habe, um die Bewegungsfähigkeit einzuschränken.
Die vernommenen Zeugen Thomas Alexander H. und auch seine Freundin, die Zeugin W., welche mit Agron B. die Meisterprüfung in der Kampfsportart abgelegt hat, taten sich äußerst schwer damit einzuräumen, dass in der Kampfsportschule auch Baseballschläger zu Trainingszwecken vorrätig sind. Der Zeuge H. hatte zunächst bestritten, dass überhaupt Baseballschläger in der Kampfsportschule vorhanden seien. Erst auf mehrfaches Nachfragen der Verteidigung räumte er ein, dass möglicherweise ein Baseballschläger vorhanden sei, mit diesem jedoch nicht trainiert werde.
Der Leiter der Kampfsportschule, der Zeuge Marcel G., teilte jedoch mit, dass er früher einmal zwei Baseballschläger zu Vorführungs- und Trainingszwecken angeschafft habe. Mit den Baseballschlägern könne frei trainiert werden, jedoch würden Kampftechniken mit Baseballschlägern nicht zum eigentlichen Ausbildungsprogramm gehören.
Marcel G. wusste ferner zu bekunden, dass Agron B. und Daniel C. sich während des Aufenthaltes von Daniel C. in der Kampfsportschule extrem gut angefreundet haben und viel Zeit miteinander verbrachten. Agron B. sei quasi der „Privatchauffeur“ von Daniel C. gewesen.
Des weiteren wurde der Arbeitgeber von Agron B. als Zeuge vernommen. Er beschrieb Agron B. als einen vorbildlichen und sehr zuverlässigen Mitarbeiter, der über das normale Maß Engagement in der Firma gezeigt habe. Den Angeklagten Daniel C. habe er jedoch in der Firma nie gesehen. Nachdem Daniel C. einen Grundriss der Geschäftsräume der Firma aufgezeichnet hat, bestätigte der Zeuge, dass der Grundriss mit den tatsächlichen Begebenheiten übereinstimme. Hieraus ist nach Auffassung der Verteidigung zu schließen, dass Daniel C. gemeinsam mit Agron B. die Arbeitsstätte von Agron B. aufgesucht hat.
Die Hauptverhandlung endete gegen 17:35 Uhr und soll am 12. Oktober 2007 um 09:15 Uhr mit der Einlassung des Angeklagten zur Sache und dem Kerngeschehen fortgesetzt werden.
15. Oktober, ©2007, Tim Geißler, Rechtsanwalt, GKS Rechtsanwälte Wuppertal