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Am 12. Oktober 2007 wurde die Hauptverhandlung in der Zeit zwischen 09:30 Uhr und 16:10 Uhr fortgesetzt. Zu Beginn beantwortete Daniel C. ausführliche Fragen des Gerichtes zum Tathergang. Der Angeklagte schilderte den Anfahrtsweg nach Köln, ebenso wie den Erwerb der Golftasche, als auch der in dem Geschäft erworbenen Baseballmützen sowie den Vorgang bezüglich der Anmietung des Hotelzimmers.
Unter dem Vorwand, Nikolaus G. einen Fotoauftrag mit Willi Weber zu vermitteln, hatte man ihn in das Hotel bestellt. Diese Fotos sollten später auf einer Party gefertigt werden. Daniel C. und Agron B. hatten geplant, die Fotoausrüstung sowie das Auto von Nikolaus G. zu beschädigen sowie ggf. später eine Körperverletzung zum Nachteil von Nikolaus G. zu verüben, indem ihm mit dem Baseballschläger vor die Beine geschlagen werden sollte. Daniel C. hatte im Hilton Hotel einen Tisch für ein Abendessen reserviert. Bei diesem Essen wollte er von Nikolaus G. in Erfahrung bringen, wo sich die Kameraausrüstung und das Fahrzeug befand. Diese Informationen wollte Agron B., welcher auf dem Zimmer wartete, per SMS mitteilen.
Daniel C. traf Nikolaus G. bei seiner Ankunft vor dem Hotel. Hierbei erfuhr Daniel C., dass Nikolaus G. seine Ausrüstung nicht im Auto lassen wollte, sondern diese mit ins Hotel nahm. Diese geänderte Situation machte es nach Angaben von Daniel C. erforderlich umzuplanen. Auf Grund dessen ging er hoch auf das Hotelzimmer, um die geänderte Situation und den nunmehr erforderlichen neuen Ablauf mit Agron B. zu besprechen. Nachdem Nikolaus G. die Kameraausrüstung auf einen Hotelgepäckwagen geladen hatte, ließ er einen Mitarbeiter der Rezeption auf das Zimmer von Daniel C. anrufen. Um mehr Zeit zu gewinnen, teilte Daniel C. mit, dass er noch unter der Dusche stehe und er sich gegen 20:00 Uhr mit Nikolaus G. in der Bar treffen wolle.
Für Agron B. und Daniel C. überraschend kam Nikolaus G. jedoch mit seiner Fotoausrüstung unmittelbar hoch zum Zimmer 715. Auf Klopfen hin wurde ihm geöffnet. Nikolaus G. schob sodann den Gepäckwagen mit der Fotoausrüstung in das Hotelzimmer. Daniel C. sprach Nikolaus G. nunmehr darauf an, ob dieser neue Informationen bezüglich der Fotografen habe, welche die Bilder seiner damaligen Freundin ins Internet gestellt haben, oder ob Nikolaus G. ihm nunmehr - wie zuvor versprochen - einen Teil des erhaltenen Geldes zurückzahlen werde. Nikolaus G. vertröstete Daniel C. jedoch erneut damit, dass er noch kein Geld erhalten habe und somit auch die Teilzahlung nicht leisten könne. Hierüber war Daniel C. extrem verärgert, da er sich von Nikolaus G. „verarscht“ fühlte. Daniel C. gab in seiner Einlassung an, er habe nunmehr selbst den Baseballschläger aus der Tasche genommen und zu Nikolaus G. gesagt „Jetzt zerstöre ich Deine Fotoausrüstung, Du Wichser“. Nikolaus G. habe sich jedoch schützend zwischen Daniel C. und die Fotoausrüstung gestellt. Daniel C. habe sodann so fest er konnte mit „160 %“ mit dem Baseballschläger in Richtung Beine und Hüfte von Nikolaus G. geschlagen. Zu seiner Überraschung habe der Schlag jedoch keine nennenswerte Wirkung gezeigt, insbesondere sei Nikolaus G. - wie von Daniel C. erwartet - nicht zu Boden gegangen. Nikolaus G. habe sich dann auf Daniel C. zubewegt. Er sei selbst über seine Handlung, insbesondere den Schlag und die Reaktion von Nikolaus G. überrascht und erschrocken gewesen. Ihm sei mulmig geworden und er habe weiche Beine bekommen. Er habe dann zu Agron B. gerufen „Minke, komm, hilf mir“. Des weiteren habe er den Baseballschläger fallen lassen. Nikolaus G. habe sich dann mit Kampfsporttechnik gegen Agron B. verteidigt. Agron B. habe Nikolaus G. nicht - wie von diesem erwartet - K.O. schlagen können. Nach einem angetäuschten Tritt in den Unterleib habe Agron B. dann eine Lücke in der Deckung gefunden und mit einem sehr festen Schlag mit dem Ellbogen die Schulter oder das Schlüsselbein von Nikolaus G. gebrochen. Hierdurch sei Nikolaus G. auch zunächst in die Knie gegangen. Agron B. habe dann den Baseballschläger genommen und mit einem relativ leichten Schlag auf den Kopf Nikolaus G. getroffen. Hierdurch sei Nikolaus G. zusammengesackt. Als nächstes habe Agron B. Nikolaus G. mit dem Baseballschläger ins Gesicht, vermutlich vor den Kiefer, geschlagen. Hierdurch seien mehrere Zähne in Richtung Fenster herausgeflogen. Daniel C. habe Agron B. zugerufen „Du kannst dem doch nicht ins Gesicht schlagen“. Das Geschehen sei innerhalb von Sekunden blitzschnell abgelaufen. Daniel C. habe bis dahin nicht eingreifen können, da er wie paralysiert ungläubig zugeschaut habe. Daniel C. sei sodann schlecht geworden und er habe sich in die Golftasche übergeben. Danach sei er ins Badezimmer gegangen, um etwas Wasser zu trinken und habe dort ebenfalls Kokain konsumiert. Als er wieder in das Wohnzimmer gekommen sei, habe Agron B. gerade mit einem Handtuch den Baseballschläger abgeputzt. Nikolaus G. habe zu diesem Zeitpunkt noch merklich gelebt. Er habe sowohl Arme, als auch Beine bewegt. Ebenso habe man ihn noch atmen gehört. Agron B. und Daniel C. haben dann kurz nacheinander das Zimmer verlassen und sich später am Auto getroffen.
Ferner beschrieb Daniel C. die Fahrt in Richtung Möhnesee, auf welcher dann auch der Baseballschläger, die Golftasche sowie andere Bekleidungsstücke vernichtet wurden.
Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde dann auch noch eine 24-jährige Studentin, die Zeugin Elisabeth R., vernommen. Sie hatte mit Nikolaus G. zunächst eine enge freundschaftliche, später auch eine intime Beziehung. Ihren Angaben nach hatte sie auch noch ein intimes Verhältnis zu Nikolaus G., obwohl dieser bereits mit seiner neuen Freundin zusammen war. Andere Zeugen aus dem Umfeld von Nikolaus G. hatten stets bekundet, dass Nikolaus G. monogam gelebt habe, sofern er in einer festen Beziehung gewesen sei. Aus den Vernehmungen der Zeugin Elisabeth R., als auch der Freundin von Nikolaus G. ist jedoch bekannt, dass keine der beiden Frauen voneinander wussten. Man habe sich erst auf der Beerdigung kennengerlernt.
Die Zeugin Elisabeth R. wusste ebenfalls zu bekunden, dass Nikolaus G. früher Kampfsport ausgeübt hatte. Sie hatte sich mehrfach mit ihm über entsprechende Techniken unterhalten.
Die Hauptverhandlung wird am Dienstag, den 16. Oktober 2007, mit der Vernehmung des Leiters der Kampfsportschule aus Berlin sowie eines Trainingspartners von Nikolaus G. fortgesetzt. Ebenso werden zwei Zeugen aus Berlin vernommen, die am 13. August 2005 mit Agron B. in Berlin zusammengetroffen sein sollen.
15. Oktober, ©2007, Tim Geißler, Rechtsanwalt, GKS Rechtsanwälte Wuppertal