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Am 16. Oktober 2007 wurde die Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht in Köln fortgesetzt. Zu Beginn der Hauptverhandlung stellte Herr Staatsanwalt Dr. Neuheuser den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gegen den Angeklagten Agron B.. Der Antrag wurde damit begründet, dass nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der dringende Tatverdacht nicht mehr aufrechterhalten bleiben könne. Die Staatsanwaltschaft geht zwar weiterhin davon aus, dass es zwei Täter gegeben habe, jedoch ließe sich der dringende Tatverdacht gegenüber Agron B. allein auf Grund der Aussage des Angeklagten Daniel C. nicht aufrechterhalten. Bei seiner Festnahme habe Agron B. gegenüber den Polizisten zwar geäußert, „man könne ihn besser erschießen“, „man solle seine Frau und sein Kind ein letztes Mal küssen“ und er „störe sich an dem Wort Mord“, jedoch würden diese Indizien nicht ausreichen, um den Haftbefehl aufrechtzuerhalten. Darüber hinausgehende objektive Beweise für eine Anwesenheit in Köln oder eine Tatbeteiligung des Agron B. seien bisher im Prozess nicht offenbar geworden.
Nach einer längeren Unterbrechung der Hauptverhandlung und einer Beratung in der Mittagspause hat das Gericht nach Fortsetzung der Hauptverhandlung die Aufhebung des Haftbefehls verkündet. Eine ausführliche inhaltliche Begründung des Beschlusses gab das Gericht nicht ab, sondern teilte nur mit, dass der dringende Tatverdacht nicht mehr aufrechtzuerhalten sei.
Des weiteren hat das Schwurgericht über den von der Verteidigung des Angeklagten Daniel C. gestellten Antrag auf Einholung eines morphometrischen Bildvergleichsgutachtens (wir haben berichtet) entschieden und diesen abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichtes sei die beantragte Beweiserhebung nicht dazu geeignet, die Identität von Agron B. mit den von der Hotelkamera aufgenommenen Bildern zu beweisen. Die bei der Auswertung und Vermessung der Bilder auftretenden Messungenauigkeiten seien „erheblich“, so dass auf Grund der schlechten Bildqualität lediglich mit einer „mittleren Wahrscheinlichkeit“ der Übereinstimmungen hinsichtlich der Merkmale zu rechnen sei. In dem Beschluss heißt es:
„Da diese erheblichen Messungenauigkeiten bei einem seriösen Identitätsgutachten zu berücksichtigen wären, ist zu erwarten, dass ein entsprechendes Gutachten angesichts der ungünstigen Beschaffenheit des Bildmaterials bestenfalls eine mittlere Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung ergeben kann. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gutachten von einem Anthropologen, einem Ingenieur oder einem Mediziner erstattet wird, da die Genauigkeit der Messung notwendig die Aussagekraft der Vergleichsuntersuchung bestimmt.“
Die Verteidigung von Daniel C. hat angekündigt, eine ausführliche Gegendarstellung gegen die ablehnende Beschlussentscheidung einzureichen.
Im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme hat die Verteidigung von Daniel C. einen Antrag auf Einholung eines psychologisch-/fachpsychiatrischen Sachverständigengutachtens bezüglich der Glaubwürdigkeit eines Zeugen und der Glaubhaftigkeit seiner Aussage einzuholen. Der Zeuge hatte zuvor mit Daniel C. gemeinsam in der JVA Geldern gesessen und im Rahmen der Hauptverhandlung über vermeintliche Gespräche mit Daniel C. berichtet.
Des weiteren hat die Verteidigung von Daniel C. der Vernehmung des Ermittlungsrichters sowie des Vernehmungsbeamten widersprochen, welche im Ermittlungsverfahren die ehemalige Verlobte des Angeklagten Daniel C., die Zeugin Monique K., vernommen haben. Nach Auffassung der Verteidigung ist sowohl die Vernehmung der Zeugen, als auch die spätere Verwertung einer etwaigen Aussage der Zeugen unzulässig, da ein Beweisverwertungsverbot besteht. Wie in der Hauptverhandlung bekannt wurde, hatten die Ermittlungsbehörden einen verdeckten Ermittler angesetzt, welcher Monique K. aufsuchte und ihr mitgeteilt habe, Daniel C. hätte ihn (den verdeckten Ermittler) betrogen. Er wolle nunmehr das Geld von Daniel C. zurück. Im Rahmen dieses Gespräches übergab der verdeckte Ermittler ebenfalls einen Zeitungsartikel über den in Rede stehenden Mordfall aus dem Hilton-Hotel mit einem Fahndungsfoto. Hierdurch sollte Monique K. dazu veranlasst werden, Daniel C. in der JVA aufzusuchen und mit ihm über den Mordfall in Köln zu sprechen.
Nach Auffassung der Verteidigung sind hierdurch die zulässigen Ermittlungsmethoden überschritten worden, da hier die Verlobte des Angeklagten - welche zum damaligen Zeitpunkt nicht zu einer Aussage bereit war - als absichtsloses Werkzeug und verlängerter Arm der Ermittlungsbehörden eingesetzt werden sollte, um Daniel C. auszuhorchen.
Den Antrag der Verteidigung können Sie hier im Volltext abrufen.
Des weiteren wurden im Rahmen der Hauptverhandlung zwei Brüder aus Berlin vernommen, welche dort Immobilienfirmen betreiben. Der Zeuge Theodor T. hatte nach Angaben von Daniel C. diesen in der Vergangenheit erpresst. Der Zeuge soll von Daniel C. 50.000,00 € gefordert haben und für den Fall der Nichtzahlung damit gedroht haben, Daniel C. zusammenschlagen zu lassen. Auf Grund dieser Drohung hat Daniel C. damals Berlin verlassen. Am Wochenende vom 13. auf den 14. August 2005 sollte Agron B. dem Zeugen Theodor T. oder dessen Bruder eine körperliche Abreibung verpassen. Am 13. August 2005 kam es dann auch zu einem verabredeten Treffen in einem Berliner Café. Zu diesem Treffen erschien Theodor T. jedoch nicht. Lediglich seine beiden Brüder, der Zeuge Thomas S., sowie der Bruder Matthäus L., erschienen zu dem Treffen. Nach Angaben von Daniel C. nahm an dem besagten Treffen auch Agron B. teil. Sowohl der Zeuge Matthäus L., als auch der Zeuge Thomas S. meinten im Rahmen ihrer zeugenschaftlichen Vernehmung, den Angeklagten Agron B. schon einmal in Berlin bei einem solchen Treffen gesehen zu haben. Der Zeuge Thomas S. war sich jedoch nicht 100%ig sicher, ob der Angeklagte die Person gewesen sei, die er damals gesehen hat. Auf jeden Fall konnte er bestätigen, dass der Mann, der an dem Treffen teilnahm, einen ausländischen - vermutlich osteuropäischen - Akzent gehabt habe. Diese Person habe sich dann unter dem Vorwand telefonieren zu müssen schnell entfernt und sei nicht zurückgekommen.
Der Zeuge Theodor T. gab an, dass ihm dieses Treffen komisch vorgekommen sei, nachdem ihm seine Brüder hiervon erzählt hätten. Er mutmaßte, dass dieses Treffen von Daniel C. arrangiert worden sei, um ihm „ein´s auf die Mütze zu hauen“.
Die Hauptverhandlung wird am Donnerstag, den 18. Oktober 2007, mit der Vernehmung des Ermittlungsrichters sowie des Vernehmungsbeamten fortgesetzt, welcher Monique K. vernommen hat.
Die Verteidigung von Daniel C. wird in den nächsten Hauptverhandlungstagen mehrere Beweisanträge zu unterschiedlichen Beweisthemen bei Gericht einreichen.
17. Oktober, ©2007, Tim Geißler, Rechtsanwalt, GKS Rechtsanwälte Wuppertal