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Am 26. Oktober 2007 wurde die Hauptverhandlung im Hilton-Mord-Prozess mit der Vernehmung von zwei ehemaligen Nachbarn des Angeklagten Daniel C. fortgesetzt.
Die 74-jährige Rentnerin Ingrid H. berichtete, dass sie gemeinsam mit ihrem Ehemann ab Mitte 2004 ein gutes nachbarschaftliches und freundschaftliches Verhältnis zu dem Angeklagten unterhalten hätten. Man habe sich gegenseitig zum Essen eingeladen und sei auch gelegentlich in Lokale zum Essen gegangen. Der Angeklagte Daniel C. habe sich als Sohn eines Arztes vorgestellt, welcher selbst von Börsengeschäften lebt. In der Folgezeit habe Daniel C. auch für das Ehepaar H. an der Börse spekuliert. Sowohl Frau, als auch Herr H. gaben an, dass Daniel C. die Börsengeschäfte jeweils nach Rücksprache mit ihnen ordnungsgemäß durchgeführt habe. Auf Grund der schlechten Situation an der Börse habe man jedoch zunächst 30.000,00 € verloren.
Am 31. Juli 2004 hätten sie den Angeklagten Daniel C. zu sich zum Mittagessen eingeladen. Als dieser nicht pünktlich erschienen sei, habe man ihn angerufen. Daniel C. habe bei diesem Telefonat mitgeteilt, dass er Tabletten genommen habe und schlafen wolle. Dennoch sei er ca. eine halbe Stunde später, nur mit einem Bademantel bekleidet, erschienen. Er habe nicht artikuliert sprechen können und sei, nachdem man ihn auf einen Stuhl gesetzt habe, „zusammengebrochen“. Daraufhin habe das Ehepaar H. den Notarzt gerufen. Daniel C. habe dem Arzt oder Frau H. unmittelbar etwas von „Valiumtabletten“ gesagt. Der Arzt habe ferner festgestellt, dass Daniel C. nicht in Lebensgefahr sei. Da dieser nicht ins Krankenhaus gewollt habe, hätte man ihn ins Schlafzimmer gelegt, wo er sich „ausgeschlafen“ habe.
Frau H. teilte ferner mit, dass ihrer Erinnerung nach und ihren Aufzeichnung nach Daniel nie Alkohol getrunken habe. Sie habe ihn lediglich ein einziges Mal trinken sehen. Hierbei sei er zu ihr heruntergekommen und habe gesagt, er sei „nicht gut drauf“. Er habe sich dann mit Eierlikör und Whisky betrunken.
Das Bemerkenswerte an der Aussage von Frau Ingrid H. ist, dass ein Polizeibeamter im Auftrag der Staatsanwaltschaft am 22. August 2007 Frau H. angerufen hat. Im Rahmen dieses Gespräches soll Frau H. der Polizei berichtet haben, dass sie von einer Tablettenvergiftung von Daniel C. nichts wüsste. Vielmehr habe sich Daniel C. einmal bei ihnen in der Wohnung „total betrunken“ und sei auf dem Stuhl kollabiert, so dass man den Rettungswagen habe rufen müssen.
Auf Befragen gab Ingrid H. an, sich nicht erinnern zu können, so etwas gegenüber der Polizei geäußert zu haben. Sie könne sich heute lediglich daran erinnern, dass es zu dem beschriebenen Vorfall auf Grund der von Daniel C. wohl konsumierten Tabletten gekommen sei. An dem Tag, wo er sich mit Eierlikör und Whisky betrunken habe, hätte man keinen Notarzt oder Rettungswagen gerufen.
Nach Auffassung der Verteidigung muss sich die Polizei die Frage gefallen lassen, wie es zu solch gravierenden Unterschieden zwischen protokollierten Gesprächsvermerken und tatsächlichem Inhalt der Zeugenaussage kommen kann.
Der 85-jährige Rentner und Ehemann der Zeugin, Herr Josef H., wusste im wesentlichen ähnliches zu bekunden, wie seine zuvor vernommene Ehefrau. Beide Rentner schilderten ferner, dass sie letztendlich von Daniel C. um 55.000,00 € betrogen worden seien. Der Zeuge H. teilte mit, dass er nach dem Vorfall, bei welchem der Notarzt Daniel C. habe behandeln müssen, er das Vertrauen zu Daniel C. verloren habe. Daraufhin hätte er ihm den Zugang zu seinem Konto, über welches die Börsengeschäfte abgewickelt wurden, gesperrt.
Nach einiger Zeit habe er jedoch die Sperre wieder aufgehoben, ohne hiervon Daniel C. jedoch ausdrücklich wieder in Kenntnis zu setzen.
Als der Zeuge Josef H. dann im Februar 2005 einen Herzanfall erlitten habe und im Krankenhaus gelegen habe, hätte Daniel C. 55.000,00 € von dem Konto abgehoben und auf ein anderes Konto überwiesen. Die Eheleute H. hätten auch über einen Anwalt Strafanzeige erstatten lassen. Jedoch sei dieses Strafverfahren mittlerweile eingestellt worden.
Die Hauptverhandlung wird am 30. Oktober 2007 fortgesetzt. An diesem Tag wird das letzte Band aus der polizeilichen Zeugenvernehmung von Daniel C. vorgespielt und abgehört. Möglicherweise wird an diesem Tag auch eine Psychologin gehört, welche als Paartherapeutin für Daniel C. und seine damalige Lebensgefährtin tätig war.
29. Oktober, ©2007, Tim Geißler, Rechtsanwalt, GKS Rechtsanwälte Wuppertal