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Heute um 9:15 Uhr begann im Saal 210 des Landgerichtes Köln der "Hilton-Mord"-Prozess. Der von großem Medieninteresse begleitete Prozessauftakt war jedoch kürzer, als von vielen interessierten Zuschauern erwartet.
Nach Feststellung der Personalien der Angeklagten und Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Dr. Neuheuser ließ der Angeklagte Agron B. durch seine Verteidiger erklären, dass er sich zu den erhobenen Tatvorwürfen und zur Sache nicht einlassen werde. Er werde lediglich persönliche Angaben zu seinem Werdegang und seiner Person machen.
Eine Einlassung zur Person oder zur Sache für den Angeklagten Daniel C. war für den ersten Hauptverhandlungstag nicht zu erwarten oder vorgesehen, da die vom Gericht bestellte Sachverständige, welche unter anderem auch die Frage einer etwaigen verminderten Schuldfähigkeit zu beurteilen hat, nicht anwesend war.
Der Angeklagte Agron B. schilderte sodann, dass er im ehemaligen Jugoslawien als jüngstes von vier Kindern geboren worden sei. Er habe zwei ältere Brüder und eine ältere Schwester, welche allesamt verheiratet seien. Sein Vater sei bereits im Jahr 1970 nach Deutschland übergesiedelt und habe hier fortlaufend als Polier gearbeitet. Nachdem Agron B. im Alter von 7 Jahren eingeschult worden sei, habe er 8 Jahre lang dort die Grundschule besucht. Im Alter von 15 Jahren sei er dann 1987 nach Deutschland gekommen, da er hier die Perspektiven und Berufschancen besser eingeschätzt habe. Nachdem er einen Sprachkurs und die 9. Klasse absolviert habe, habe er eine Ausbildung zum Orthopädie-Mechaniker erfolgreich abgeschlossen und ab 1992 in diesem Beruf gearbeitet.
Seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seien geregelt, er habe keine Schulden und ausreichend Geld für den Lebensunterhalt verdient. Im Jahr 2002 habe er geheiratet und sei seit Juni 2006 Vater eines Kindes. 1997 habe er dann erstmals angefangen, Kampfsport zu betreiben. Er schilderte anschaulich, wie er seine Fähigkeiten in der von ihm betriebenen Kampfsportart ausbaute und letztendlich die Meisterprüfung ablegte, welche ihn zum Tragen des "Braungurts" berechtigt. In der Kampfsportschule, in der er selbst trainierte, habe er auch Unterricht gegeben und ca. 2-3 Stunden am Tag dort Schüler unterrichtet.
Auf Frage des Staatsanwaltes räumte Agron B. ein, trotz dieses recht großen Zeitaufwandes hierfür kein Geld bekommen zu haben. Er bezeichnete sich jedoch selbst als wesentlichen Mitarbeiter in der Kampfsportschule. Auf Frage des Verteidigers von Daniel C., Rechtsanwalt Tim Geißler, erklärte Agron B., dass er in der Kampfsportschule eine Unterform des Karate, nämlich die Disziplin "Kempo Jitsu Karate", erlernt habe. In dieser Kampfsportdisziplin asiatischen Ursprungs sei er über Jahre ausgebildet worden. Er habe darüber hinaus auch zwei Prüfungen für die "Nahkampfausbildung" abgelegt und hierfür zwei Abzeichen zugeteilt bekommen. Diese Nahkampfausbildung beinhalte unter anderem den Kampf im Gelände mit Messern, Stöcken und auch Würgetechnik. Die Verteidigung von Agron B. fügte hinzu, dass die Disziplin des Karate zu Abwehrzwecken eingesetzt werde.
Auf der Internetseite der Kampfsportschule, in der Agron B. trainierte, findet sich als Information zu der Disziplin "Kempo Jitsu Karate" unter anderem folgende Erklärung:
"Bei ... "Kempo Jitsu Karate" handelt es sich um eine reale Selbstverteidigungsdisziplin asiatischen Ursprungs. Diese basiert auf einem so genannten "programmierten Selbstverteidigungssystem", bei dem antrainierte Reflex-Techniken zur Selbstverteidigung benutzt werden. Das heißt, die Verteidigungsmechanismen ... kommen aus dem Unterbewusstsein und stehen daher jederzeit als aktive Komponente zur Verfügung ... Statt einer "improvisierten" Reaktionshandlung, wird ein als Reflex antrainierter Bewegungsablauf unterbewusst ausgelöst und sofort ausgeführt. Je nach Trainingsintensität wird hierdurch eine ungeheure Energie freigesetzt, die zusammen mit dem Überraschungsmoment und den leicht zu erlernenden physikalischen Hebelgesetzen einfach "umwerfend" für den Gegner ist! Dabei hält sich die Kampfsportart stets an die vom Gesetzgeber vorgeschriebene "Verhältnismäßigkeit der Mittel." Das heißt: Ein leichter Angriff wird entsprechend "elegant" abgewehrt - während ein z.B. lebensgefährlicher Angriff mit aller Härte und dem dafür notwendigen Einsatz bei voller Konsequenz erwidert wird. ..."
Ferner wird erläutert, wie sich der Name der Kampfsportart zusammensetzt. So wurde der Zusatz "Jitsu" hinzugesetzt, da in der Kampfsportart Elemente des Selbstverteidigungssystems "Jiu Jitsu" beinhaltet sind, welche bei der Polizei und deren Spezialabteilungen (SEK und MEK) trainiert und eingesetzt werden.
Bei Wikipedia ist nachzulesen, dass das Wort "Kempo" in der Übersetzung soviel bedeutet wie"Gesetz der Faust". Den Erläuterungen der Kampfsportschule nach ergänzt die dort geschulte "Nahkampfausbildung" die erlernte Technik des Kempo Jitsu Karate hervorragend. In diesem Zusammenhang wird der Kampf im Gelände auch gegen mehrere Gegner, der so genannte "Mehrkampf", geschult. Hierbei werden Situationen trainiert, bei welchen mehrere Angreifer mit Messern und auch Stöcken von 35-50 cm Länge angreifen und abgewehrt werden. Da Agron B. auch an diesen Ausbildungseinheiten teilgenommen hat, geht die Verteidigung von Daniel C. davon aus, dass er sowohl mit den Angriffs- als auch den Abwehrtechniken in diesem Bereich bestens vertraut ist.
Offensichtlich interessieren sich nicht nur die Medien für diesen Prozess. Einer der geladenen Zeugen wollte der Verhandlung ebenfalls im Saal beiwohnen. Da es aber Zeugen untersagt ist, vor ihrer Vernehmung am Prozess teilzunehmen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass sich der Zeuge auf den bisherigen Prozessstoff einstellt, wurde der Zeuge auf Bitte der Verteidigung von Daniel C. aus dem Gerichtssaal geschickt. Die Hauptverhandlung wurde gegen 10:00 Uhr geschlossen. Am Donnerstag, dem 09. August 2007, wird ab 09:15 Uhr im Saal 210 weiterverhandelt.
Vor Beginn der Hauptverhandlung hatte die Verteidigung von Daniel C. einen von ihm handschriftlich verfassten und an den vorsitzenden Richter Dr. Möller gerichteten 40-seitigen Brief übergeben. In diesem Brief hat sich der Angeklagte Daniel C. ausführlich dazu geäußert, wie es zu dem Treffen am 20. August 2005 im Kölner Hilton Hotel kam und wie es zu dem tragischen und von dem Angeklagten nicht beabsichtigten Tod von Fotograf Geyer kommen konnte. Dieser Brief wird aller Voraussicht nach am 09. August 2007 von der Kammer als Urkunde verlesen.
Nach erfolgter Einführung dieser Urkunde in den Prozess wird die Verteidigung von Herrn Daniel C. abwägen, ob der Brief in seiner Gesamtheit oder in Auszügen im Prozesstagebuch wiedergegeben werden wird.
07. August, ©2007, Tim Geißler, Rechtsanwalt, GKS Rechtsanwälte Wuppertal

