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21. Eintrag: Wahlgegenüberstellung erfolglos

Am 13. November 2007 wurde die Hauptverhandlung in der Zeit zwischen 09:15 Uhr und 16:05 Uhr mit der Vernehmung verschiedener Zeugen fortgesetzt.

Unter anderem wurde ein Juwelier aus Berlin zeugenschaftlich vernommen. Auf Antrag der Verteidigung des Angeklagten Daniel C. wurde mit dem Zeugen eine sequenzielle Wahlgegenüberstellung durchgeführt. Hierbei wurden dem Zeugen per Video 8 verschiedene Vergleichspersonen gezeigt, unter anderem der Angeklagte Agron B.. Agron B. und Daniel C. sollen gemeinsam im August 2005 bei dem Juwelier gewesen sein. Der Juwelier konnte jedoch Agron B. bei der Wahlgegenüberstellung nicht identifizieren.

Als weiterer Zeuge wurde der 40-jährige Regisseur Steffen J. aus Berlin vernommen. Herr Steffen J. kannte Nikolaus G. bereits seit Schulzeiten. Er konnte bestätigen, dass Nikolaus G. bereits zu Schulzeiten Kampfsport ausgeführt hat. Darüber hinaus charakterisierte er Nikolaus G. als charakterlich ambivalenten Menschen, der sehr direkt und auch verletzend sein konnte und darüber hinaus eine Art Obsession und Sehnsucht nach materiellem Wohlstand gehabt habe. Der Eigenanspruch wich jedoch erheblich von seiner tatsächlichen Lebenssituation ab.

Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde auch die Familientherapeutin vernommen. In der Zeit von Spätsommer 2003 bis 2004 haben Daniel C. und Monique K. dort eine Paartherapie zum Erhalt ihrer Beziehung geführt. Frau von H. schilderte die Beziehung als extrem problembelastet, in welcher es häufig zu Streitigkeiten wegen kleineren alltäglichen Anlässen gekommen sei. Der Angeklagte Daniel C. habe Monique K. geliebt und sich eine gefestigte, aufrichtige und emotionale Beziehung gewünscht. Monique K. hingegen habe die finanzielle Sicherheit genossen, welche Daniel C. ihr geboten habe. Sie habe die emotionale Schwäche von Daniel C. häufig instrumentalisiert und ausgeprägte „Provokationsstrategien“ gehabt, um Daniel C. in entsprechenden Situationen zu reizen. Daniel C. sei bemüht gewesen, Ausweichmechanismen zu erlernen, um mit den auftretenden Provokationen und Streitigkeiten umzugehen. Auch nachdem die Paartherapie beendet gewesen sei, habe Daniel C. Einzelsitzungen bei ihr wahrgenommen, um mit der Beziehungssituation besser umgehen zu können.

In den paartherapeutischen Sitzungen sei Eifersucht kein Thema gewesen. Zwar sei thematisiert worden, dass Daniel C. versuchte, den Umgang seiner Freundin mit Familienangehörigen und Freunden zu beschränken, dieses sei jedoch nicht auf Eifersucht zurückgeführt worden. Grund für die Einengung sei vielmehr der individuelle Anspruch des Paares auf die Ausgestaltung der Zweisamkeit und eine ungeteilte Aufmerksamkeit gegenüber dem Partner gewesen.

Die Hauptverhandlung wird am 14. November 2007 ab 11:00 Uhr fortgesetzt. Für diesen Tag ist zu erwarten, dass die psychiatrische Sachverständige Frau Dr. S. ihr Gutachten erstattet.

 

19. November, ©2007, Tim Geißler, Rechtsanwalt, GKS Rechtsanwälte Wuppertal