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24. Eintrag: Lebenslang und Freispruch

Am 19. November 2007 verkündete die 11. große Strafkammer des Landgerichtes Köln das Urteil im Hilton-Mord-Prozess.

Der Angeklagte Daniel C. wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte Agron B. wurde hingegen aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Gericht bei Herrn Daniel C. als Motiv nicht Eifersucht festgestellt und die sogenannte „Schwere der Schuld“ verneint. Im Fall der Feststellung der Schwere der Schuld hätte eine Entlassung von Herrn C. frühestens nach 20 Jahren Haft erfolgen können.

Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass Daniel C. zwar grundsätzlich eifersüchtig gewesen sei, dass dieses im Rahmen der Beweisaufnahme auch nachgewiesen werden konnte. Jedoch im Hinblick auf die Beziehung zum späteren Opfer sei den Ausführungen der Sachverständigen Frau Dr. Dr. Sch. zu folgen gewesen. Diese hat ausgeführt, dass eine „klassische Eifersucht“ im Bezug auf Nikolaus G. nicht festzustellen gewesen sei. Aus welchen Gründen Daniel C. Nikolaus G. habe umbringen wollen, ließe sich nicht feststellen.

Ebenso ließ das Gericht das eigentliche Motiv für die Tat offen und führte aus, dass der Grund für die -  nach Auffassung des Gerichtes seit langem geplante  - Tat nicht geklärt werden könne.

Nach Auffassung des Gerichtes hat sich Daniel C. somit eines Mordes schuldig gemacht, da er das Opfer gemeinsam mit seinem Mittäter in heimtückischer Weise auf dem Hotelzimmer getötet habe.

Der Angeklagte Agron B. wurde freigesprochen. Nach Auffassung des Gerichtes haben nicht genügend Beweise vorgelegen, um Herrn B. im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass es eine durchaus knappe Entscheidung war und lediglich ein objektivierbarer Tatnachweis gefehlt habe, um hierauf einen Schuldspruch zu stützen. Auf der Aussage des Angeklagten Daniel C. allein hätte keine Verurteilung erfolgen können, da Daniel C. in einigen Punkten seiner Einlassung -  so das Gericht  - die Unwahrheit gesagt habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung prüft, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen.

 

20. November, ©2007, Tim Geißler, Rechtsanwalt, GKS Rechtsanwälte Wuppertal