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Der zweite Hauptverhandlungstag vor dem Schwurgericht in Köln am 09. August 2007 begann mit einem juristischen Tauziehen um die Frage, ob der vom Angeklagten Daniel C. vor Beginn der Hauptverhandlung auf der Geschäftsstelle des Landgerichtes eingereichte Brief, welcher an den Richter adressiert war, zu Beginn des zweiten Hauptverhandlungstages durch das Gericht als Urkunde verlesen werden sollte. In diesem Brief hatte Daniel C. die Hintergründe und Umstände geschildert, wie es zu dem Zusammentreffen mit dem Opfer im Kölner Hilton Hotel am 20. August 2005 kam und welche Umstände zu der körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Opfer und dem Mitangeklagten Agron B. geführt haben.
Die Kammer des Landgerichtes vertrat zunächst die Auffassung, der Brief von Daniel C. solle nicht als Urkunde verlesen werden. Der vorsitzende Richter Dr. Möller regte gegenüber der Verteidigung an, den Brief durch die Verteidiger verlesen zu lassen, so dass diese Verlesung als Einlassung des Angeklagten behandelt werden könne. Möglicherweise befürchtete das Gericht in der Verlesung des Briefes eine prozessuale Falle, die – im Falle einer Revision – zu einer Aufhebung des Urteils aus formalen Gründen führen könnte. Die Erfahrungen von RAin Iris Stuff – welche als Spezialistin für Revisionen bekannt ist – hatten wohl den Eindruck erweckt, dass hier auf eine mögliche Revision hingearbeitet werden sollte. Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet. Die Verteidigung strebt ein Urteil an, welches keiner der Revision bedarf.
Das Gericht unterbrach die Hauptverhandlung für 15 Minuten, um der Verteidigung Gelegenheit zu geben, die geäußerte Rechtsauffassung durch Fundstellen oder Urteile zu belegen. Nachdem die Hauptverhandlung um 10:20 Uhr fortgesetzt wurde, konnte der 39 Seiten umfassende handschriftliche Brief durch den Vorsitzenden und seinen Beisitzer wie beantragt als Urkunde verlesen werden.
Zu Beginn des Prozesses hatte der Vorsitzende Richter Rechtsanwalt Tim Geißler darum gebeten, im Rahmen des Prozesstagebuches keine Veröffentlichungen vorzunehmen, die die Unbefangenheit noch zu vernehmender Zeugen beeinflussen könnten. Dieser Bitte soll selbstverständlich Rechnung getragen werden, da auch die Verteidigung kein Interesse daran hat, die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen durch entsprechende Veröffentlichungen in Frage zu stellen oder zu belasten. Auf Grund dessen wird der verlesene Brief im Folgenden auch nur sinngemäß hinsichtlich der wesentlichen Fakten wiedergegeben.
Der mit Spannung erwartete Brief des Angeklagten stellte mit hohem Detailreichtum und auch emotionalem Beiklang die schwierige und bewegte Lebenssituation des Angeklagten Daniel C. sowie die Ereignisse der Tatnacht dar:
Er schilderte die Flucht aus dem offenen Vollzug im Jahre 2001 nach Mallorca und das jahrelange Leben unter ständig wechselnder Identität und Bekanntenkreisen in den dann folgenden Jahren. Die permanente Angst vor einer Verhaftung führte zu der Selbsterkenntnis des Angeklagten, er habe zu dieser Zeit „alles und nichts“ gehabt, denn ein Leben in Freiheit lasse sich eben nicht mit Geld erkaufen. Auch einen richtigen Freundeskreis hätte er während dieser Zeit nie aufbauen können, da er sich nicht gerne öffentlich zeigte, immer in der Angst, er könnte erkannt und überführt werden.
Auch auf seine Beziehung zur ehemaligen RTL-Schauspielerin Monique K. ging der Angeklagte sehr ausführlich ein. Darauf, wie er sie 2002 im Internet kennen lernte, wie er sie später großzügig finanzielle unterstützte. Jedoch auch, dass es immer wieder wegen der „schwierigen Persönlichkeiten“ von beiden zu heftigen Streitigkeiten gekommen sei.
Neben seinen Lebensumständen schilderte er auch das erste Treffen mit dem späteren Opfer Nikolaus G. im Jahre 2002, bei welchem es um die Begleichung einer offenen Rechung für Bewerbungsfotos von Frau K. gegangen sei.
Ende 2003/Anfang 2004 kam es dann zu erneuten geschäftlichen Kontakten. Herr G. soll trotz Zahlung von 5000,- € der Löschung von Bildern von der Seite www.nacktstars.de der Verlobten des Daniel C. aus dem Internet nicht nachgekommen sein. Da dieser Auftrag trotz Bezahlung durch Daniel C. von dem Fotografen nicht erledigt wurde, sei Daniel C. über das Geschäftsverhalten verärgert gewesen und habe Nikolaus G. unter dem Vorwand, einen lukrativen Fotojob zu vermitteln, in das besagte Hilton Hotel gelockt. Der ursprüngliche Tatplan, die Fotoausrüstung und das Auto des Opfers mittels eines Baseballschlägers zu zerstören, sei fehlgeschlagen, da Nikolaus G. die Ausrüstung überraschend nicht im Auto beließ, sondern die Angeklagten im Hotelzimmer überraschte.
Da sich Nikolaus G. wieder in Ausreden geflüchtet habe – berichtet Daniel C. in seinem Brief – und er hierüber wütend gewesen sei, habe er den Baseballschläger genommen und gesagt: „Jetzt zerschlage ich Dir die Fotoausrüstung“. Nikolaus G. habe sich jedoch zwischen Daniel C. und die Fotoausrüstung gestellt, um diese zu beschützen. In diesem Augenblick habe er, Daniel C., sehr kräftig mit dem Baseballschläger auf das Bein, respektive den Oberschenkel, von Nikolaus G. geschlagen. Obwohl dieser Schlag mit großer Wucht ausgeführt worden sei, habe er bei Nikolaus G. nahezu keine Wirkung gehabt. Nikolaus G. habe weder aufgeschrieen, noch sei er hingefallen. Vielmehr sei er nunmehr auf Daniel C. zugekommenb. Dieser habe den Baseballschläger fallen gelassen, sei zurück gewichen und habe den Mitangeklagten zu Hilfe gerufen. Agron B. habe Nikolaus G. gepackt und ihn in den Schwitzkasten genommen. Danach sei ein Kampf zwischen den beiden kampfsporterfahrenen Kontrahenten entstanden. Keiner der Angeklagten habe gewusst, dass Nikolaus G. ebenfalls kampfsporterfahren war. Beide hätten erwartet, dass dieser nach dem ersten Schlag zu Boden oder k.o. gehen würde. Auf Grund der unerwarteten Gegenwehr habe Agron B. nun den Baseballschläger ergriffen und Nikolaus G. – von Daniel C. völlig unerwartet und nicht vorherzusehen - einen Schlag vor den Kiefer bzw. in die Mundgegend versetzt. Hierdurch verlor Nikolaus G. mehrere Zähne. Entsetzt habe Daniel C. daraufhin gerufen: „Bist Du verrückt! Du kannst ihm doch nicht ins Gesicht schlagen!“ Durch den Schlag und das Austreten des Blutes sei ihm, Daniel C., daraufhin übel geworden und er habe sich in die im Hotelzimmer stehende Golftasche erbrochen. Danach habe er das Bad aufgesucht, um etwas zu trinken.
Als er das Schlafzimmer des Zimmers 715 betreten habe, habe Nikolaus G. auf dem Boden gelegen, seitlich versetzt zu einer Bank. Nikolaus G. habe sich noch bewegt und man habe hören können, wie er atmete. Die beiden Angeklagten hätten sodann das Zimmer verlassen und sich auf unterschiedlichen Wegen zum Auto begeben, bevor man dann Köln mit dem Pkw verließ.
Keiner der Angeklagten sei zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass Nikolaus G. so schwer verletzt war, dass er an den Verletzungen sterben würde.
Weiter berichtet Daniel C. in seinem Brief, man habe sich der blutverschmierten Kleidung und der Golftasche entledigt, indem man sie verbrannt habe. Erst nach seiner Inhaftierung – so Daniel C.– sei ihm wirklich bewusst geworden, dass das spätere Opfer verstorben sei. Agron B. habe ihn zwar vorher auf entsprechende Zeitungsartikel aufmerksam gemacht, aber er selbst habe, „wie bei einem Aidstest“, bei dem man sich nicht traue, den Brief mit dem Ergebnis zu öffnen, sich nicht getraut, entsprechende Artikel zu studieren.
Die Hauptverhandlung wird am 15. August 2007 fortgesetzt. Für diesen Tag sind die ersten Zeugen geladen, unter anderem der Leiter der Sonderkommission, welcher dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten einen ersten Überblick über die Ermittlungstätigkeiten geben wird.
Ferner wird eine Ex-Freundin von Daniel C. am 15. August 2007 als Zeugin vernommen werden.
Am 17. August 2007 wird die Beweisaufnahme aller Voraussicht nach mit der Vernehmung von Monique K. und ihren Familienangehörigen fortgesetzt werden.
10. August, ©2007, Tim Geißler, Rechtsanwalt, GKS Rechtsanwälte Wuppertal