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Am achten Verhandlungstag, den 29.8.2007, wurden wiederrum mehrere Polizeibeamte zum Gang der Ermittlungen befragt.
Hierbei wurde versucht, anhand der Zeiterfassungen der Überwachungskamera aus dem Hotel, der Zeiterfassung für die Benutzung des „Zimmerschlüssels“ in Form einer Karte sowie des Hotelparkplatzes den zeitlichen Ablauf des der eigentlichen Tat vorgelagerten Geschehens zu rekonstruieren. Abweichungen der benannten Zeiterfassungssysteme waren hierbei von der Polizei vorher ermittelt und „hereingerechnet“ worden.
Eine Kriminalbeamtin schilderte auch, wie vom Angeklagten Daniel C. im Zug vergessene Porzellanfiguren und Steifftiere einen weiteren Ermittlungsansatz darstellten.
Letztlich wurden zahlreiche Details in die Hauptverhandlung eingeführt, die den Beteiligten bereits aus der Lektüre der Akte jeweils bekannt waren. Aufgrund des im Strafprozess geltenden „Unmittelbarkeitsgrundsatzes“ können diese Informationen aber einem späteren Urteil nur zugrunde gelegt werden, wenn sie durch ein zulässiges Beweismittel (hier eben durch Zeugen) eingeführt wurden.
Der Prozess wird am 4.9.2007 mit der Vernehmung von Personen aus dem Umfeld des Opfers fortgesetzt.
Verfasst von Frau Rechtsanwältin Iris Stuff.
29. August, ©2007, Tim Geißler, Rechtsanwalt, GKS Rechtsanwälte Wuppertal