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Nachtrag: Verteidigung erstattet Strafanzeige gegen verdeckten Ermittler

In der Hauptverhandlung vom 15. August 2007 ist bekannt geworden, dass von Seiten der Ermittlungsbehörde ein verdeckter Ermittler eingesetzt wurde, welcher am 18. April 2006 die Verlobte des Angeklagten Daniel C. an ihrer Wohnanschrift aufgesucht hat.

Sinn und Zweck des Einsatzes sollte sein, dass die Verlobte von Daniel C. diesen nach der Kontaktaufnahme in der JVA aufsucht und durch die Thematisierung des Kontaktes mit dem verdeckten Ermittler Herr Daniel C. gegenüber seiner Verlobten zur Preisgabe von Täterwissen oder gar zur Abgabe eines Geständnisses veranlasst werden sollte.

Als weitere „geheime“ Ermittlungsmaßnahme sollte eben jenes erhoffte und erwartete Gespräch in der JVA akustisch aufgezeichnet werden.

Der verdeckte Ermittler hatte Monique K. einen Zeitungsartikel über den „Hilton Mord“ übergeben und mitgeteilt, dass er viel Zeit und Kosten investiert habe, um den richtigen Namen von Daniel C. herauszufinden. Er bekäme von Daniel C. noch Geld. Hiermit suggerierte er Monique K., dass ein Daniel C. einer der Täter in dem Tötungsdelikt sein sollte und er dieses Wissen preisgeben würde, sofern er das geforderte Geld von Daniel. C. nicht bekäme.

Dieser Sachverhalt, welcher durch verschiedene Zeugenaussagen von Frau Monique K. zu beweisen ist, belegt den Anfangsverdacht einer versuchten Erpressung, denn ein tatsächlicher, gerichtlich durchsetzbarer Anspruch des verdeckten Ermittlers gegen Daniel C. bestand und besteht nicht.

Auf Grund dessen wird von Seiten der Verteidigung von Daniel C. Strafanzeige gegen den verdeckten Ermittler erstattet. Diese Strafanzeige wird im Hauptverhandlungstermin am 17. August 2007 durch Verlesung gestellt werden.

 

16. August, ©2007, Tim Geißler, Rechtsanwalt, GKS Rechtsanwälte Wuppertal