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Die landesweite Vertretung insbesondere von Polizeibeamten führen wir für unsere weiter entfernt wohnenden Mandanten gerne auch vor Ort durch.
Zudem besteht die Möglichkeit, Termine mit Herrn Rechtsanwalt Hupperts an unserem Standort in Düsseldorf zu vereinbaren.
"Das Beamtenrecht ist Spezialmaterie und setzt große Erfahrung voraus!"
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der „freien“ Wirtschaft ist der Beamte ein Leben lang an seinen Dienstherrn gebunden. Die Frage, ob und in welcher Form gegen den Dienstherrn vorgegangen wird, muss daher mit besonderer Sorgfalt und Sachkunde abgewogen werden.
Der Treuepflicht des Beamten steht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber. Eigentlich soll beides in einem ausgewogenen Verhältnis zu einander stehen. Den Beamten werden aber gerade in letzter Zeit aufgrund leerer öffentlicher Kassen diverse Einschnitte in ihrer Rechtsstellung zugemutet. Um so wichtiger ist es, vorhandene Rechtspositionen nicht grundlos aufzugeben. Aufgrund des Umstandes, dass der Beamte seinem Dienstherrn nach dem Leitbild des Berufsbeamtentums ein (Berufs-)Leben lang dient, müssen Chancen und Risiken eines Verfahrens stets genau bedacht werden.
Um dabei das für den Beamten optimale Ergebnis erzielen zu können, ist ein großes Maß an Erfahrung des beauftragten Rechtsanwalts notwendig.
Disziplinarrecht und Strafrecht sind eng verbundene Rechtsgebiete
Im Disziplinarrecht geht es um eine effektive Wahrnehmung der Verteidigungsmöglichkeiten für den Mandanten. Ganz wichtig ist die Verknüpfung von Strafrecht und Disziplinarrecht für Beamte. Bei diesen werden die wesentlichen Weichen für das Disziplinarverfahren schon im vorrangig zu betreibenden Strafverfahren gestellt. Es ist daher unbedingt erforderlich, bereits im Strafverfahren einen Verteidiger hinzuzuziehen, der die disziplinarischen Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der umfangreichen Tätigkeit und Erfahrung auch in der Strafverteidigung – vor allem für Polizeibeamte – kann ich sowohl die Verteidigung in Straf- als auch in Disziplinarverfahren übernehmen.
hupperts@gks-rechtsanwaelte.de
In der Reihe "Recht Aktuell" veröffentlicht Rechtsanwalt Florian Hupperts regelmäßig interessante Urteile und Neuigkeiten aus dem Beamtenrecht.
Diese Veröffentlichungen können Sie entweder nachfolgend auf unserer Homepage finden, oder aber als Newsletter abonnieren, sodass sie Ihnen regelmäßig zugesendet werden. Dazu genügt eine kurze Anfrage an linden[at]gks-rechtsanwaelte.de .