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RA Holger Syldath

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • geboren 1973 in Hilden
  • Studium der Rechtswissenschaften in Köln
  • Mitglied im Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.
  • Mitglied in der "Gesellschaftsrechlichen Vereinigung" (Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht e.V.) 
  • Lehrtätigkeit im Bereich Rechtskunde und Steuerrecht beim Gastronomischen Bildungswerk e.V. Koblenz
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

 Tätigkeitsschwerpunkte:

Interessenschwerpunkte:

  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht

 

Standpunkt:

Wirtschaft ist ohne Wirtschaftsrecht undenkbar – und das ist auch gut so

„Es war einmal... .“
So oder zumindest so ähnlich beginnen Geschichten, die davon erzählen, dass Recht und Wirtschaft nichts miteinander zu tun hätten. In der globalisierten Welt, in der wir leben, ist die Verzahnung von wirtschaftlichen Prozessen mit rechtlichen Aspekten so fortgeschritten, dass Wirtschaft ohne Recht nicht mehr denkbar ist.
Doch was bedeutet „Wirtschaftsrecht“ überhaupt? Das Wirtschaftsrecht ist interdisziplinär zu verstehen und stellt die Gesamtheit des Rechts dar, in dem Regelungen mit wirtschaftlichem Bezug getroffen werden. Das Wirtschaftsrecht beginnt beispielsweise beim einfachen Kaufvertragsrecht und reicht bis in den hoch komplexen Bereich des Insolvenzrechts hinein. Dabei ist es vor allem ein wirksames und wichtiges Kontrollinstrument, um den zum Teil rücksichtslosen Methoden anderer Teilnehmer in der Marktwirtschaft entgegen treten zu können.

Teilnahme an der Wirtschaft bedeutet Teilnahme am Wirtschaftsrecht

Nahezu jede geschäftliche Handlung hat rechtliche Folgen irgendeiner Art. Wer also am wirtschaftlichen Leben teilnimmt, der kommt nicht umhin, sich mit den rechtlichen Auswirkungen seines eigenen Handelns oder etwa des Handelns seines Unternehmens auseinander zu setzen. Nun kann jedoch niemand erwarten, dass ein Unternehmer oder gar ein Privatmann sich in den Feinheiten der ihn betreffenden wirtschaftsrechtlichen Regelungen en détail auskennt. Andererseits kann und muss sich nicht jedes Unternehmen eine eigene Rechtsabteilung leisten, um diese rechtlichen Aspekte im Auge behalten zu können. Ratsam ist aber für einen Unternehmer sowie für den Privatmann, eine qualifizierte und nachhaltige Beratung zu den wirtschaftsrechtlichen Aspekten seines Geschäftsverkehrs in Anspruch zu nehmen. Dies trägt vor allem dazu bei, bisweilen kostenintensive rechtliche Risiken wirksam vermeiden zu können.

Das Insolvenzrecht ist die Königsdisziplin des Wirtschaftsrechts und gehört in qualifizierte Hände

Bei Rechtsberatungen im Allgemeinen und speziell bei Rechtsberatungen im Wirtschaftsrecht gilt ein wichtiger Grundsatz: „Vorsorge ist stets ökonomischer als Nachsorge!“
Dies zeigt sich sehr deutlich auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Wer sich früh mit dem Thema einer möglichen Insolvenz seines Unternehmens auseinandersetzt und die nötige Rechtsberatung durch einen Spezialisten ebenso früh in Anspruch nimmt, dem bleibt im Fall der Fälle ein signifikantes „Mehr“ an Handlungsmöglichkeiten und damit an wirtschaftlicher Souveränität erhalten, welche er aus den Händen geben müsste, wenn das „Kind schon in den Brunnen gefallen“ ist.
Dabei spielt das Thema Insolvenz vor allem, aber nicht nur für Unternehmer eine wichtige Rolle. Auch ein Privatmann bzw. eine Privatfrau kann schnell den Überblick über die eigenen Finanzen verlieren, sodass eine so genannte Verbraucherinsolvenz bevorsteht.
Auch in diesem Fall kann durch eine qualifizierte Rechtsberatung schon im Vorfeld eine Menge an Möglichkeiten zur Vermeidung rechtlicher Risiken getroffen werden – wenn man nur nicht zögert, diese in Anspruch zu nehmen.

 

Kontakt:

syldath@gks-rechtsanwaelte.de

Kostenlose Informationsbeiträge von RA Holger Syldath: