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„Jede unternehmerische Betätigung unterliegt ständigem Wandel und hohem Anpassungsdruck. Dies gilt insbesondere für junge Unternehmen, denn es ist statistisch erwiesen, dass besonders die Unternehmen in den ersten sieben Jahren ihrer Existenz einem erhöhten Insolvenzrisiko ausgesetzt sind. Hieraus ergibt sich die Verknüpfung von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht.
Für Ihre unternehmerische Betätigung benötigen Sie die richtige Gesellschaftsform, sozusagen den passenden Maßanzug. Denn schon beim Start werden entscheidende Weichen gestellt.
Diese Entscheidungen, die bei Gründung getroffen wurden, gehören immer wieder auf den Prüfstand, denn auch der beste Maßanzug hält selten ein ganzes Leben lang.
Bei Aufnahme neuer Gesellschafter, Änderung der Beteiligungsverhältnisse, Bearbeitung neuer Geschäftsfelder, Fusionen und einer vorausschauenden Nachfolgeplanung, bedarf es daher entsprechender Beratung und anwaltlicher Begleitung.
Entsprechendes gilt, wenn das Unternehmen in schwieriges Fahrwasser gerät. Das Scheitern im geschäftlichen und unternehmerischen Bereich gehört heute leider zur Normalität und ist die Kehrseite der Medaille.
Gerade auch in schwieriger, insolvenzbedrohter Situation sehen wir unsere Aufgabe, Sie umfassend zu beraten. Denn gerade dann brauchen Sie jemanden, auf den Sie sich verlassen können.“