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„Die Zeiten der Halbgötter in Weiß sind vorüber. Der Patient begeht keine Majestätsbeleidigung, wenn er von seinem Arzt – wie von einem Handwerker – erwartet, dass er für etwaige Fehler gerade steht und möchte, dass der Arzt zumindest die finanziellen Folgen ausgleicht und ein angemessenes Schmerzensgeld zahlt.
Ärzte haben eine verantwortungsvolle Aufgabe und erfüllen sie in Deutschland meist auf hohem Niveau. Aber – wie alle Menschen – machen sie gelegentlich Fehler. Gegen deren finanzielle Folgen haben sie eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die für sie eintritt.
Leider sperren sich viele Ärzte und die hinter Ihnen stehenden Haftpflichtversicherungen oft, wenn es darum geht, entstandene Schäden zu ersetzen und ärztliche Kunstfehler einzuräumen. Allzu gern versteckt man sich hinter seitenlangen und für den Laien meist unverständlichen Belehrungen oder setzt schlicht auf die - zugegeben - für den Patienten nicht immer einfache Beweisführung.
Umso wichtiger ist es, dass der Patient frühzeitig seine Rechte wahrnimmt und Beweise sichert. Wir können in diesem Bereich auf eine jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen und wissen um die Fallstricke.
Gehören Sie zu den Betroffenen, so vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin und bringen Sie die ärztlichen Befunde mit, damit wir rasch die richtigen Schritte für Sie in die Wege leiten können.“
l.geissler@gks-rechtsanwaelte.de