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RA Oliver Schöning

  • Fachanwalt für Familienrecht
  • abgeschlossener Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht
  • geboren 1967 in Bochum
  • Studium der Rechtswissenschaft in Bochum
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

Tätigkeitsschwerpunkte:

Standpunkt:

Ein Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten.“

Das ist zwar ein ziemlich alter Juristenspruch, aber viel Wahrheit enthält er trotzdem. Und er gilt nicht nur im Strafrecht, sondern in allen Rechtsgebieten.

Welcher Bauunternehmer weiß z.B. schon genau, wie nach einem gekündigten Pauschalpreisvertrag abgerechnet wird? Oder wie weit seine Beratungs- und Hinweispflichten gehen, und wie er sich vor Haftungsfallen schützen kann?

Welcher Bauherr kennt sich mit den Regeln der VOB aus? Was ist das überhaupt? Wann muss ich Abschlagszahlungen leisten, und wann sollte ich mein Geld besser zurückhalten?

Sollte ich einen Ehevertrag schließen, und was soll darin geregelt werden?

Ist es sinnvoll, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zum Anwalt zu gehen? Zahlt die gegnerische Versicherung meinen Anwalt?

Kann ich jeden Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Wie wehre ich mich als Wohnungseigentümer gegen einen Beschluss der Gemeinschaft?

Mit den meisten dieser und ähnlicher Fragen ist man als juristischer Laie schnell überfordert. Und dann ist es absolut sinnvoll, sich an einen Fachmann zu wenden. Dessen Rat kann einem viel Ärger und letztlich auch Geld sparen.

Denn nur wer gut beraten und vertreten ist, kann seine Interessen wirkungsvoll durchsetzen.“

Kontakt:

schoening@gks-rechtsanwaelte.de

Kostenlose Informationsbeiträge von RA Oliver Schöning: