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RA Tim Geißler

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • geboren 1971 in Solingen
  • Studium der Rechtswissenschaften in Bonn
  • Mitglied der Arbeitsgruppe Informationstechniken im Deutschen Anwaltsverein
  • Sprachen: Deutsch, Englisch

ACHTUNG: Kostenloser Vortrag für Unternehmer

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Tätigkeitsschwerpunkte:

Interessenschwerpunkte:

Standpunkt:

Ich sage nichts ohne meinen Anwalt.

Gerade im Bereich des Strafrechts, in dem nahezu jede Entscheidung des Gerichts oder der Verfolgungsbehörde unmittelbare Auswirkung auf die persönliche Freiheit oder das Vermögen des Beschuldigten hat, ist eine schnelle, flexible und sachkundige Verteidigung durch einen Strafverteidiger erforderlich. Eine qualifizierte Verteidigung beginnt nicht erst im Gerichtssaal, sondern weitaus früher.

Das größte Spektrum an Verteidigungsmitteln steht dem Strafverteidiger dann zu, wenn sich der Mandant gegenüber der Polizei zur Sache selbst nicht eingelassen hat. Hier gilt der aus dem Fernsehen bekannt Satz: „Ich sage nichts ohne meinen Anwalt!“

Vor einer Einlassung ist auf jeden Fall der Aktenbestand nebst der jeweiligen Beweise zu überprüfen. Erst dann kann beurteilt werden, ob eine Einlassung durch den Beschuldigten sinnvoll ist oder nicht. Insbesondere bei Verfahren mit komplexen Sachverhalten oder umfangreichen Ermittlungsergebnissen wie z. B. bei Telefonüberwachungen, Observationen und dergleichen ist eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beweisermittlung und der Beweisergebnisse durch den Strafverteidiger erforderlich.

Ebenso ist es wichtig, dass der Strafverteidiger auf die jeweilige Verfahrenssituation spontan reagiert. Bei Verhaftungen, richterlichen Vorführungen, Haftprüfungen oder auch Hausdurchsuchungen sollte der Verteidiger anwesend sein, um die Rechte seines Mandanten zu wahren. Sowohlim Vorverfahren als auch in der Hauptverhandlung sind fundierte Kenntnisse des Strafprozessrechts erforderlich, um das Ergebnis des Verfahrens für den Mandanten so positiv wie möglich zu gestalten.

Wie das Strafrecht und das Recht der Ordnungswidrigkeiten setzt auch das Führerscheinrecht, insbesondere in Fällen der Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Wiedererteilung unter Auflage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), fundierte Fachkenntnisse voraus. Auch hier ist anzuraten, einen auf dieses Gebiet spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Die Fahrerlaubnis und auch der Führerschein sind derzeit mit die wichtigsten Wirtschaftsgüter im allgemeinen Berufsleben. Sie sind nahezu für jedermann unverzichtbar, um sich Flexibilität und Mobilität zu erhalten.“

Fachpublikationen:

  • LG Karlsruhe: Akteneinsicht in Filesharing-Verfahren nur bei Rechtsverletzungen im gewerblichen Außmas
    MMR 2010, 68f. (zusammen mit Jüngel und Linden)
  • Der neue Auskunftsanspruch aus § 101 UrhG unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung
    MMR 2008, 787 ff. (zusammen mit Jüngel)

Kontakt:

t.geissler@gks-rechtsanwaelte.de

 

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Auto und Verkehr: