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In dem Fachgebiet Arbeitsrecht beraten Sie:

Rechtsanwalt Volker Schneider Rechtsanwalt Volker Schneider
Rechtsanwalt Frank Brüne Rechtsanwalt Frank Brüne

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Kündigungsschutzverfahren
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Alters-Teilzeitverträge
  • Recht der leitenden Angestellten
  • Abmahnung
  • Zeugniserteilung und Zeugnisberichtigung
  • Arbeitsentgelt
  • Urlaub, Urlaubsentgelt
  • Schadenersatz
  • tarifliche Einstufungen
  • Sozialplan und Interessenausgleich
  • Betriebsverfassungsrecht/kollektives Arbeitsrecht
  • Arbeitsrecht in der Insolvenz
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Diskriminierung)


Arbeitsrecht ist „schnelles Recht“, schon wegen der häufig anzutreffenden kurzen Ausschlussfristen sowie der in der Regel noch kürzeren Klagefristen. Auch der Gütetermin beim Arbeitsgericht erfolgt regelmäßig sehr kurzfristig. Daher müssen die Chancen und die Risiken Ihres Falles oftmals in kürzester Zeit beurteilt werden. Fehler, die im Arbeitsverhältnis gemacht werden, können kaum noch korrigiert werden. Sie bergen zumeist hohe Risiken und haben u.U. erhebliche finanzielle Folgen. Sowohl in der gerichtlichen als auch in der außergerichtlichen Auseinandersetzung ist hohes und stets aktuelles Fachwissen, über das nur der spezialisierte Anwalt verfügt, erforderlich, um eine sachgerechte Einschätzung der Chancen und Risiken vornehmen und Ihre Interessen kompetent und engagiert vertreten zu können. Auch strategische Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen, um ein für Sie optimales Verhandlungsergebnis zu erzielen.