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Rechtsanwalt Oliver Schöning |
Während sich das Werkvertragsrecht mit allen Verträgen beschäftigt, bei denen sich ein Handwerker, Dienstleister oder ein sonstiger Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk gegen Bezahlung zu erstellen, beschäftigt sich das Baurecht mit den vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmer. Die folgenden Punkte geben Ihnen erste Informationen über die gesetzlichen Grundlagen beider Rechtsgebiete, die Problematiken, die auftauchen können und wie man sie lösen kann.