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Beamte gehen zwar auch ihrer „Arbeit“ nach, dennoch unterscheidet sich das Beamtenrecht in vielen Punkten ganz wesentlich vom Arbeitsrecht.
Das Beamtenrecht stellt eine besondere Materie des Verwaltungsrechts dar. Beamtenrechtliche Streitigkeiten werden vor den Verwaltungsgerichten und nicht vor den Arbeitsgerichten ausgetragen.
Eine im Rahmen der Beratung und Vertretung zu berücksichtigende Besonderheit stellt die Tatsache da, dass der Beamte dem Grundsatz nach ein Leben lang an seinen Dienstherrn gebunden ist.
Der Treuepflicht des Beamten steht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber. Eigentlich soll beides in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Den Beamten werden aber gerade in letzter Zeit aufgrund leerer öffentlicher Kassen diverse Einschnitte in ihrer Rechtsstellung zugemutet. Um so wichtiger ist es, vorhandene Rechtspositionen nicht grundlos aufzugeben. Da der Beamte sich aber nicht einfach einen anderen Arbeitgeber suchen kann, ist es wichtig, Chancen und Risiken eines Verfahrens gegen den Dienstherrn genau abzuwägen.
Anders als in vielen Rechtsgebieten ist im Verwaltungsrecht bereits das Berufungsverfahren an eine Zulassung durch das Oberverwaltungsgericht gebunden, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt.
Die Berufungszulassungsgründe müssen in einer den Anforderungen der Rechtsprechung genügenden Art und Weise dargelegt werden.
Hier ist die entsprechende Erfahrung eines Verwaltungsrechtlers gefragt.
GKS Rechtsanwalt Florian Hupperts vertritt seit Jahren insbesondere Polizeibeamte der Landespolizei in ganz Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Bundesländern, sowie Beamte der Bundespolizei, Finanz-, Justizvollzugs-, Kommunal- und Ministerialbeamte in allen dienstrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in den Bereichen
Die landesweite Vertretung insbesondere von Polizeibeamten führen wir für unsere weiter entfernt wohnenden Mandanten gerne auch vor Ort durch.