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Die Scheidung ist erst dann zulässig, wenn das sog. Trennungsjahr abgelaufen ist. Die Eheleute müssen also zunächst 1 Jahr dauerhaft voneinander getrennt gelebt haben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Vorher wäre ein Ehescheidungsantrag unzulässig.
Läuft das Scheidungsverfahren, so muß man im Falle einer einvernehmlichen Scheidung mit einer Verfahrensdauer von etwa 4 Monaten rechnen. Dies setzt allerdings voraus, daß sich die Eheleute über die wesentlichen Scheidungsfolgen, wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht sowie die Verteilung des Hausrates einig sind.
Die Kosten einer Scheidung wollen Sie bitte unserem Kostenrechner entnehmen.
Sollen wir Sie im Rahmen der Internetscheidung vertreten, so wollen Sie bitte die entsprechenden Antragsformulare auf unserer Homepage ausfüllen.