KanzleiRechtsgebietePersönlichkeitenKooperationenNews|UrteileNewsletterGebührenOnline-BeratungVollmachtKontaktImpressumHome

Downloads

Checklisten, Formulare und Anträge. Mehr...

Aktuelles

Aktuelle Rechtstipps
Kostenlose Empfehlungen und Checklisten unserer Rechtsanwälte. Mehr... 

Schlecker Vermieter aufgepasst
Jetzt schnell Mietansprüche sichern! Mehr...

Fixierung im Pflegeheim
Einklagbarer Anspruch auf Nachtwache! Mehr...

Minderung im Mietrecht
Flächenunterschreitung? Schlupfloch für Vermieter. Mehr...

Beamtenrecht: Altersdiskriminierung
AGG auch auf Beamte anwendbar. Mehr...

Kündigungen schwangerer Frauen
Scharfe Anforderungen für Arbeitgeber! Mehr...

Checkliste: Ehe, Scheidung & Unterhalt
Die 10 größten Irrtümer und wie Sie ihnen entgehen können. Mehr…

Checklisten: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wichtige Informationen zur Selbstbestimmung im Alter. Mehr...

Internetscheidung.de
Unsere Onlinescheidung jetzt noch übersichtlicher. Mehr...

Kanzleimitteilungen

"Know How" im Verkehrsrecht
Exklusive Partnerschaft mit renommiertem Sachverständigenbüro. Mehr...

Ausgezeichnet!
GKS Rechtsanwälte gewinnen Preis für Pressearbeit. Mehr...

RA Tim Geißler im Interview
WDR-Fernsehn zu Abmahnungen auf Facebook. Mehr...

Archiv
Frühere Kanzleimitteilungen in der Übersicht. Mehr...

Versorgungsausgleich

Die Rentenanwartschaften, die Sie in der Ehe erworben haben, werden im Zuge des Ehescheidungsverfahrens ausgeglichen. Der Ehegatte, der die höheren Rentanwartschaften erworben hat, muss dem anderen die Häfte des Mehrerwerbs (also der Differenz zu seinen Anwartschaften) ausgleichen. Hierbei handelt es sich um keine Zahlungsverpflichtung, die ähnlich dem Unterhalt sofort zu begleichen wäre. Vielmehr erhöht sich um den errechneten Betrag die Rente des Ehegatten, der die geringeren Anwartschaften hat, während sich die Rente desjenigen, der die höheren Anwartschaften in der Ehe erworben hat, entsprechend verringert.

Sie erhalten unmittelbar nachdem wir den Scheidungsantrag eingereicht haben kostenlos die amtlichen Fragebögen zugesandt, diese müssen Sie dann ausfüllen und an uns zurückschicken. Der Rentenversicherungsträger berechnet dann die Höhe der erworbenen Rentenanwartschaften. Auf Grundlage dieses Ergebnisses führt das Gericht im Scheidungstermin den öffentlich rechtlichen Versorgungsausgleich durch.