Aktuelle Rechtstipps
Kostenlose Empfehlungen und Checklisten unserer Rechtsanwälte. Mehr...
Karriere bei GKS- wir bilden aus!
Auszubildende/r (m/w) gesucht. Mehr...
Steuererklärung 2012
Nicht rechtzeitig fertig? Aufschub ist möglich! Mehr...
Karriere bei GKS - wir stellen ein!
Rechtsanwaltsfach- angestellte/r gesucht. Mehr...
Darf´s ein bisschen mehr sein?
Familiennachwuchs, Untermieter und Tierhaltung in der Mietwohnung. Mehr...
Internetscheidung.de
Unsere Onlinescheidung jetzt noch übersichtlicher. Mehr...
Karriere bei GKS- wir bilden aus!
Auszubildende/r (m/w) gesucht. Mehr...
Karriere bei GKS - wir stellen ein!
Rechtsanwaltsfach- angestellte/r gesucht. Mehr...
Chancen und Gefahren gewerblicher WLAN-Hotspots
RA Tim Geißler hält Fachvortrag auf der Internorga in Hamburg. Mehr...
Neue Fachanwaltschaft!
RA Florian Hupperts nun Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Mehr...
Archiv
Frühere Kanzleimitteilungen in der Übersicht. Mehr...
Erschließungsbeiträge sind Kommunalabgaben, die für die erstmalige Erstellung von kommunalen Anlagen, also insbesondere Straßen, von den Anwohnern erhoben werden. Diese Abgabe dient dazu, die Erschließungskosten der Gemeinde auf den Bürger zu übertragen. Erschließungsbeiträge sind regelmäßig sehr hoch und können den Bürger dadurch im Einzelfall erheblich finanziell belasten. Besonders unangenehm wird die Situation dann, wenn der betroffene Bürger mit einem solchen Erschließungsbeitrag nicht gerechnet hat und daher keine entsprechenden Rücklagen angespart hat. Gefährlich ist vor allem der Irrglaube, dass Erschließungsbeiträge nur in Neubaugebieten erhoben werden. Zwar ist es richtig, dass vor allem in Neubaugebieten mit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu rechnen ist, jedoch kann die Gemeinde auch in älteren Wohngebieten Erschließungsbeiträge erheben. Dies hängt damit zusammen, dass Erschließungsbeiträge erst dann erhoben werden können, wenn die entsprechende Straße endgültig fertiggestellt worden ist. Oft passiert es jedoch, dass in Wohngebieten die letzten Straßen erst dann fertig gestellt werden, nachdem schon viele Häuser gebaut wurden und bewohnt werden. Für den Käufer einer Immobilie ist es daher besonders wichtig, zu klären, ob die Erschließung seines Grundstückes schon abgeschlossen ist oder nicht.
Die Höhe der Erschließungsbeiträge setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere
Hinzu kommen noch etliche weitere Faktoren, die in den Erschließungsbeitragssatzungen der einzelnen Gemeinden geregelt sind. Die Regelungen dieser Satzungen sind jedoch in aller Regel sehr kompliziert aufgebaut und nicht ohne weiteres zu verstehen. Es ist daher zu raten, die Überprüfung eines solchen Gebührenbescheides durch einen Spezialisten vornehmen zu lassen.