Aktuelle Rechtstipps
Kostenlose Empfehlungen und Checklisten unserer Rechtsanwälte. Mehr...
Schlecker Vermieter aufgepasst
Jetzt schnell Mietansprüche sichern! Mehr...
Fixierung im Pflegeheim
Einklagbarer Anspruch auf Nachtwache! Mehr...
Minderung im Mietrecht
Flächenunterschreitung? Schlupfloch für Vermieter. Mehr...
Beamtenrecht: Altersdiskriminierung
AGG auch auf Beamte anwendbar. Mehr...
Kündigungen schwangerer Frauen
Scharfe Anforderungen für Arbeitgeber! Mehr...
Checkliste: Ehe, Scheidung & Unterhalt
Die 10 größten Irrtümer und wie Sie ihnen entgehen können. Mehr…
Checklisten: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wichtige Informationen zur Selbstbestimmung im Alter. Mehr...
Internetscheidung.de
Unsere Onlinescheidung jetzt noch übersichtlicher. Mehr...
"Know How" im Verkehrsrecht
Exklusive Partnerschaft mit renommiertem Sachverständigenbüro. Mehr...
Ausgezeichnet!
GKS Rechtsanwälte gewinnen Preis für Pressearbeit. Mehr...
RA Tim Geißler im Interview
WDR-Fernsehn zu Abmahnungen auf Facebook. Mehr...
Archiv
Frühere Kanzleimitteilungen in der Übersicht. Mehr...
Das Recht rings um die Immobilie – ihren Erwerb, die Bebauung, den Besitz und ihre Verwaltung – hat sich zu einer komplexen speziellen Materie entwickelt, die besondere Rechtskenntnisse und große Erfahrung des Rechtsanwenders erfordert.
Zwar werden Erwerb und Veräußerung einer Immobilie durch einen Kaufvertrag geregelt der nur ein Sonderfall des Kaufrechtes, und damit des besonderen Schuldrechtes ist. Ein Vertrag, durch den sich der eine Teile verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311 b BGB).
Dieser Teil des Immobilienrechts ist daher im Wesentlichen von der Tätigkeit der Notare geprägt, die solche Verträge entwickeln und beurkunden. Gleichwohl gibt es gute Gründe auch in diesem Stadium – also vor dem Erwerb der Immobilie – einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen:
I. Warum benötige ich anwaltlichen Rat vor Abschluss des Notarvertrages?
II. Streitigkeiten nach Beurkundung des notariellen Vertrages?
Das klassische Tätigkeitsfeld des Anwaltes im Immobilienrecht ist jedoch das Stadium nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Kommt es über seine Auslegung, seine Erfüllung oder seinen Inhalt zu Streit, so bedarf es eines erfahrenen Fachmannes um ihnen weiter zu helfen.
Die möglichen Streitfälle sind zahllos und hier nicht aufzuführen. Der klassische und häufigste Streit ist immer noch der um die Sachmängelhaftung beim Grundstücks- und Hauskauf.