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Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Unternehmen aller Rechtsformen (z.B. AG, GmbH, KG, OHG, GbR). Dabei profitieren wir insbesondere von unserer erfahrenen Insolvenzabteilung sowie der engen Kooperation mit unseren Steuerberatern.

Schwerpunktmäßig widmen wir uns folgenden Aufgaben:

- Gesellschaftsgründung

Entscheidend für jede Gesellschaftsgründung ist die Wahl der Rechtsform. Hier stehen haftungsrechtliche sowie steuerrechtliche Erwägungen im Vordergrund. Sodann gilt es die gesellschaftsinternen Rechte und Pflichten zu regeln. Nur ein sorgfältig ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag gibt den beteiligten Personen die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, was Voraussertzung für jedes erfolgreiches unternehmerisches Handeln ist

- Unternehmensankauf und  -Verkauf

- Gesellschafterwechsel, Anteilskäufe und -verkäufe

Ein Gesellschafterwechsel stellt für jede Gesellschaft eine Herausforderung dar. Denn der Ein- und Austritt von Gesellschaftern führt nicht nur zu Verschiebungen des Gesellschaftsvermögens, sondern auch zur Änderung der Haftung der verbleibenden Gesellschaftern. Aber auch der eintretende bzw. austretende Gesellschafter setzt sich einer Vielzahl von Haftungsrisiken aus. Die persönliche Haftung erstreckt sich - je nach Gesellschaftsform und Gesellschaftsvertrag - mitunter auch auf bereits vor Einnahme der Gesellschafterstellung begründete Verbindlichkeiten. Entsprechendes gilt ggf. für ausscheidende Gesellschafter, die. sog. Nachhaftung.

- Geschäftsführeranstellung, Geschäftsführerhaftung (Insolvenzverschleppung)

- Beratung in allen steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

- Krisenmanagement (bspw. bei drohender Insolvenz)