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Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht ist in den letzten Jahren durch die hohe Anzahl der Verfahren in den Blickpunkt des allgemeinen Interesses gerückt. Zu unterscheiden sind das Regel-Insolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren.

Das Regel-Insolvenzverfahren steht für die Abwicklung von Firmeninsolvenzen gewerblich tätiger und selbständiger Personen zur Verfügung. Das Verbraucherinsolvenzverfahren dient der Entschuldung von Privatpersonen.

Nachfolgend erfahren Sie mehr: