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Das Insolvenzverfahren hat zum Ziel, das Vermögen des jeweiligen Schuldners bestmöglich zu verwerten und eine möglichst weitgehende Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger zu erreichen. Eine hohe Befriedigungsquote ist aber selten, in der Regel deshalb, weil zu spät Insolvenz beantragt wird. Hieraus ergeben sich spezielle Risiken für die Geschäftsführer juristischer Personen.
Von einer Insolvenz werden aber auch viele andere Interessengruppen berührt, z. B. Arbeitnehmer, Lieferanten, Vermieter, Banken und viele andere.
Die in unserem Büro für den Insolvenzbereich tätigen Anwälte – Rechtsanwälte Koepsell und Schneider – kennen das Insolvenzgeschäft nicht nur aus der Brille des Insolvenzverwalters sondern auch aus allen anderen Blickwinkeln. Deshalb geben wir nachfolgend Hinweise zu folgenden Aspekten: