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Ablauf des Insolvenzverfahrens

Ein Insolvenzverfahren kommt nur auf Antrag in Gang. Einen solchen Antrag stellt entweder ein Gläubiger oder der Schuldner selbst. Der Gläubiger muss glaubhaft machen, dass ein Insolvenzgrund vorliegt. Dies geschieht in der Regel durch Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass die bisherigen Vollstreckungsbemühungen nicht erfolgreich waren.

Beim Schuldnerantrag reicht es aus, dass er Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung einräumt.

Das Gericht entscheidet sodann über die weiteren Maßnahmen. In der Regel setzt es einen Sachverständigen ein, der zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens vorliegen.

Besteht sofortiger Handlungsbedarf, z.B. dann, wenn der Betrieb noch in Gang ist, setzt das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein.

Dies hat sofort entscheidende Folgen, denn

- alle unternehmerische Entscheidungen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Vollstreckungen sind unzulässig
- alle Zahlungen sind an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten
- und vieles mehr

In der Regel kehrt einige Tage nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wieder Ruhe und Normalität im Betrieb ein. In dieser Phase werden sodann in aller Regel die Weichen für das gesamte Verfahren gestellt. Deshalb bedarf es ständiger fachlicher Beratung und Begleitung, wenn mit dem eigenen Insolvenzantrag bestimmte Ziele verfolgt werden.

Auf entsprechenden Bericht und Vorschlag des vorläufigen Insolvenzverwalters hin eröffnet sodann das Amtsgericht das Insolvenzverfahren. Erst dann – spätestens nach Abhaltung der Gläubigerversammlung – setzt die Verwertung des Vermögens des Schuldners ein. Die Gläubiger können dabei entscheidenden Einfluss auf den Verfahrensablauf nehmen. Denn der Insolvenzverwalter ist bei bestimmten Rechtshandlungen verpflichtet, die Zustimmung der Gläubigerversammlung einzuholen. Das Einbinden bestimmter Gläubigergruppen – z.B. Banken/Lieferanten – ist daher frühzeitig notwendig.

Um die vielfältigen Interessengruppen sinnvoll einzubinden, ist daher regelmäßig eine strategische Planung erforderlich. Dabei unterstützen wir Sie.