KanzleiRechtsgebietePersönlichkeitenKooperationenNews|UrteileNewsletterGebührenOnline-BeratungVollmachtKontaktImpressumHome

Downloads

Checklisten, Formulare und Anträge. Mehr...

Aktuelles

Aktuelle Rechtstipps
Kostenlose Empfehlungen und Checklisten unserer Rechtsanwälte. Mehr... 

Schlecker Vermieter aufgepasst
Jetzt schnell Mietansprüche sichern! Mehr...

Fixierung im Pflegeheim
Einklagbarer Anspruch auf Nachtwache! Mehr...

Minderung im Mietrecht
Flächenunterschreitung? Schlupfloch für Vermieter. Mehr...

Beamtenrecht: Altersdiskriminierung
AGG auch auf Beamte anwendbar. Mehr...

Kündigungen schwangerer Frauen
Scharfe Anforderungen für Arbeitgeber! Mehr...

Checkliste: Ehe, Scheidung & Unterhalt
Die 10 größten Irrtümer und wie Sie ihnen entgehen können. Mehr…

Checklisten: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wichtige Informationen zur Selbstbestimmung im Alter. Mehr...

Internetscheidung.de
Unsere Onlinescheidung jetzt noch übersichtlicher. Mehr...

Kanzleimitteilungen

"Know How" im Verkehrsrecht
Exklusive Partnerschaft mit renommiertem Sachverständigenbüro. Mehr...

Ausgezeichnet!
GKS Rechtsanwälte gewinnen Preis für Pressearbeit. Mehr...

RA Tim Geißler im Interview
WDR-Fernsehn zu Abmahnungen auf Facebook. Mehr...

Archiv
Frühere Kanzleimitteilungen in der Übersicht. Mehr...

Insolvenzantragspflicht

Lässt sich eine Insolvenz nicht vermeiden, stellt sich die Frage, wer innerhalb welcher Frist einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen muss.

Selbständige und Inhaber eines Gewerbebetriebes, die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (Ausnahme: GmbH & Co. KG) sind nicht zur Antragstellung verpflichtet. Sie können einen Insolvenzantrag stellen, müssen dies aber nicht tun. Zwingende Voraussetzung für einen Eigenantrag ist die Zahlungsunfähigkeit. Auf die Überschuldung kommt es nicht an.

Die Geschäftsführer einer juristischen Person – vor allem GmbH, AG, GmbH & Co. KG, Genossenschaft – sind bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen. Diese Verpflichtung ist strafbewehrt und ihre Verletzung kann zu erheblichen Schadenersatzforderungen bis zur eigenen Insolvenz der Geschäftsleiter führen.

Das Gesetz fordert unverzügliche Antragstellung und gibt einen Zeitrahmen von maximal 3 Wochen vor, der ggf. noch für Sanierungsverhandlungen genutzt werden kann. Zur Prüfung der Umstände, ob Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegen, sind alle Geschäftsleiter ständig und unabhängig von der konkreten Geschäftsverteilung verpflichtet.

Im Vorfeld einer Insolvenzantragstellung ist daher dringend anwaltliche Beratung anzuraten.