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Kontopfändung

Im Zeitalter des bargeldlosen Zahlungsverkehrs erstreckt sich der Pfändungsschutz für das Arbeitseinkommen auch auf das Bankkonto des Schuldners. In der Praxis ist festzustellen, dass Gläubiger, die über die Lohnpfändung nicht zum Zuge kommen, das Bankkonto des Schuldners pfänden.

Hier ist dann eine schnelle Reaktion des Schuldners erforderlich, denn es besteht die Gefahr, dass die Bank eingehenden Lohn an den Gläubiger überweist oder das Konto kündigt. Ist das Geld vom Konto erst einmal abgebucht, gerät der Schuldner in existentielle Not.

Auf Antrag des Schuldners hebt das Amtsgericht die Kontopfändung oft unter bestimmten Auflagen wieder auf.

Auf welchen Wegen Kontopfändungen zu vermeiden sind, bedarf im Einzelfall anwaltlicher Beratung.