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Reform der Verbraucherinsolvenz

Die Bemühungen um eine Reform des Insolvenzverfahrens für insbesondere mittellose Verbraucher treten nun in eine entscheidende Phase. Seit März 2006 liegt ein Gesetzentwurf vor, der zu einer deutlichen Reduzierung der Verfahren und erheblichen Kosteneinsparungen bei den Bundesländern führen soll.

Was sind die wesentlichen Änderungen und die Folgerungen für die Beteiligten?

I. Wesentliche Änderungen

Die geplanten Änderungen können wie folgt zusammengefasst werden:

- Wegfall des Treuhänders
- Verlängerung der Laufzeit des Verfahrens von 6 auf 8 Jahre
- Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Die Restschuldbefreiung erfasst nur solche Gläubiger und solche Forderungen, die der Schuldner in seinem Insolvenzantrag benannt hat.

II. Reform aus der Sicht des Schuldners

Für den Schuldner bringt die Reform wesentliche Nachteile, da die Anlaufstelle des "Treuhänders" wegfällt und der Schuldner weiterhin Vollstreckungsversuchen seiner Gläubiger ausgesetzt ist. Für den Schuldner ist daher zu empfehlen, die jetzigen Regelungen auszunutzen und ein geplantes Insolvenzverfahren in den nächsten Monaten zu beantragen. Bei einem zeitlichen Vorlauf von bis zu 6 Monaten bis zur Verfahrenseröffnung ist es angeraten, zügig zu handeln. Da die Schuldnerberatungsstellen über Monate komplett ausgebucht sind, ist anwaltliche Hilfestellung sinnvoll und erforderlich.

Unser Angebot dazu:

- Vereinbaren Sie einen Termin oder
- besuchen Sie unsere Internetadresse: www.internetinsolvenz.de


III. Reform aus der Sicht des Gläubigers

Auch aus Gläubigersicht sind die Reformbemühungen keineswegs vorteilhaft. Denn durch den Wegfall des Treuhänders ist der Gläubiger darauf angewiesen, eigene Ermittlungen anzustellen und dem Schuldner ständig "auf den Fersen" zu bleiben. Von daher ist es auch aus Gläubigersicht angeraten, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die derzeitigen Regelungen eine Durchsetzung der Forderung wahrscheinlicher machen und ggf. eine eigene Insolvenzantragstellung gegen den Schuldner sinnvoll ist. Auch dafür bieten wir unsere Hilfestellung an.