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Rechtsanwalt Oliver Schöning |
Das Mietrecht ist sicherlich eines der am ausführlichsten normierten Rechtsgebiete und führt gleichwohl zu einer Flut von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mietparteien, was oft darauf zurückzuführen ist, dass die bestehenden Regelungen schlicht nicht bekannt sind oder falsch angewandt werden.
Was bei einem unbelasteten Mietverhältnis unproblematisch ist, führt bei auftretenden Unstimmigkeiten schnell dazu, dass die Mietparteien sich vor Gericht wiederfinden. Spätestens dann ist jedoch eine Argumentetion unter strenger Beachtung der mietrechtlichen Regelungen unerlässlich.
Viele dieser Rechtsstreitigjkeiten würden sich aber auch durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung vermeiden lassen. Dies gilt für sämtliche Bereiche des Mietrechtes, insbesondere der Vertragsgestaltung, der Betriebskostenumlage und -abrechnung, der Renovierungs- und Instandsetzungspflichten sowie nicht zuletzt auch der Kündigung des Mietverhältnisses.