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Die Mitbestimmung gehört zu den wesentlichen Bestandteilen des deutschen Wirtschaftssystems. Gerade in den hierarchisch aufgebauten Behörden ist der Personalrat als Bindeglied zwischen den einzelnen Beamten und der Behördenleitung wichtig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Beamte – anders als der Arbeitnehmer – sich keine anderen Arbeitgeber suchen kann. Er ist grundsätzlich ein Leben lang an seinen Dienstherrn gebunden. Häufig ist er bereits durch seine Ausbildung gar nicht in der Lage, in anderen Bereichen tätig zu werden.
Ein funktionierendes Mitbestimmungssystem wirkt sich für gewöhnlich positiv auf die Dienststelle insgesamt aus.
Leider wird die Mitbestimmung von vielen Dienststellenleitern als gesetzlich vorgeschriebenes „Übel“ angesehen, dass es soweit wie möglich auszuschalten gilt.
Auch der Landesgesetzgeber hat die Möglichkeiten der Personalvertretungen zuletzt erheblich eingeschränkt, da im Zuge der Neuregelung des Landespersonalvertretungsgesetzes diverse Mitbestimmungstatbestände weggefallen sind.
Um so wichtiger ist es für die Personalvertretungen, die noch vorhandenen Mitbestimmungsrechte auch effektiv ausüben zu können.
GKS Rechtsanwalt Hupperts berät Personalräte in allen personalvertretungsrechtlichen Fragestellungen und vertritt diese in den personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Die Kosten der rechtsanwaltlichen Beratung/Vertretung trägt im Regelfall die Dienststelle.
Die landesweite Vertretung insbesondere von Polizeibeamten führen wir für unsere weiter entfernt wohnenden Mandanten gerne auch vor Ort durch.