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Ein zentrales Thema in der Strafverteidigung ist das Betäubungsmittelstrafrecht. Der Handel mit Betäubungsmitteln, Medikamenten und sonstigen illegalen Rauschmitteln nimmt von Jahr zu Jahr zu. Zwar ist der Konsum von solchen Betäubungsmitteln nicht strafbar, jedoch steht bereits der Besitz oder auch das zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten, in welchen konsumiert wird, einen Straftatbestand dar.
Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein spezielles Feld des allgemeinen Strafrechtes. Insbesondere auch die Ermittlungsmethoden der Polizei und Staatsanwaltschaft haben sich auf den entsprechenden Täterkreis ausgerichtet. In den meisten Fällen erfolgt eine langfristige Observation, eine Telefonüberwachung oder das Einschleusen von verdeckten Ermittlern oder sonstigen Informationspersonen. Diese Ermittlungs- und Überwachungsmethoden setzen eine richterliche Genehmigung voraus.
Die bloße Tatsache, dass ein Telefonanschluss im Rahmen der Ermittlungen überwacht wurde, heißt nicht, dass diese Ergebnisse auch später in einem Prozess gegen den Beschuldigten verwertet werden dürfen. Sollte die Telefonüberwachung Rechtsfehler aufweisen, steht ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der jeweiligen Erkenntnisse.
Aus diesen Gründen kann jedem Beschuldigten nur angeraten werden, ab dem Zeitpunkt, wo er mit dem erhobenen Vorwurf konfrontiert wird, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen Anwalt aufzusuchen.
Der Strafverteidiger hat die Möglichkeit Einblick in die Akte zu nehmen und die Rechtmäßigkeit der verschiedenen Ermittlungsansätze zu überprüfen. Erst anhand der Aktenkenntnis kann und soll entschieden werden, ob und in welcher Form eine Einlassung zu erfolgen hat.
In vielen Fällen zeigt sich, dass „Schweigen“ die beste Verteidigung ist.
Insbesondere auch bei der Strafzumessung, als auch bei der Art des Vollzugs der Strafe sind verschiedene Punkte zu beachten. So ermöglicht z. B. § 35 BTMG die Aussetzung einer Haftstrafe bis zu 2 Jahren, sofern der Verurteilte eine ambulante oder stationäre Entzugstherapie durchführt.