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Zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht zählen neben den allgemeinen Steuerstraftaten, auch solche der Insolvenzverschleppung, der Gläubigerbenachteiligung, der veruntreuenden Unterschlagung, als auch z. B. Buchführungsverstöße sowie Beitragsvorenthaltungen von Sozialabgaben oder Arbeitgeberanteilen.
Auch Fälle der Bestechlichkeit oder Bestechung zählen zu diesen Spezialgebieten im Rahmen des Strafrechts.
Eine qualifizierte Verteidigung in diesem Bereich setzt neben guten materiellrechtlichen Strafrechtkenntnissen, auch ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge oder Abläufe innerhalb Personen-, Kapital- oder Aktiengesellschaften voraus.
Um dem Mandanten die bestmögliche Verteidigung zu bieten, arbeitet der Unterzeichner eng mit Steuerberatern und vereidigten Buchprüfern zusammen, um die wirtschaftlichen Sachverhalte möglichst vollumfänglich aufarbeiten zu können. Eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich ist Voraussetzung für eine qualifizierte und erfolgreiche Strafverteidigung.