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Ungefähr einmal pro Minute ereignet sich allein in NRW ein Verkehrsunfall - 556.823 waren es im Jahr 2005 (Quelle: Innenministerium des Landes NRW).
Demnach kann auch der beste Autofahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, weil ein anderer nicht aufgepasst hat. Und dann geht der Ärger auch schon los.
Wer bewertet meinen Schaden? Kann ich mir einen Sachverständigen aussuchen und wer übernimmt dessen Kosten? Darf ich einen Ersatzwagen mieten? Wenn ja, was für einen? Bekomme ich Schmerzensgeld und wenn ja, wieviel? Muss ich mein Auto in einer Fachwerkstatt reparieren lassen? Bekomme ich mein Geld auch dann, wenn ich garnicht reparieren lasse? Was ist der Wiederbeschaffungs- und was der Restwert? Muss ich ein Restwertangebot der Versicherung akzeptieren? Stimmt die Abrechnung der Versicherung überhaupt?
Die gegnerische Versicherung wird versuchen, schnell an Sie heranzutreten. Sie wird alles tun, um Sie davon abzubringen, einen Anwalt einzuschalten. Und dann wird Sie wahrscheinlich versuchen, Ihren Schaden so klein wie möglich zu rechnen.
Möglicherweise werden Sie keinen Anwalt aufsuchen, weil Sie befürchten, dessen Kosten tragen zu müssen. Grundsätzlich gilt aber, dass die gegenerische Versicherung Ihren Anwalt bezahlen muss, wenn Sie an dem Unfall keine Schuld haben.
Und deshalb kann man nur empfehlen, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall möglichst sofort kompetenten Rechtsrat zu suchen. So können Sie sicherstellen, dass alle Ihre berechtigten Ansprüche berücksichtigt und durchgesetzt werden, und Sie nicht zusätzlich zu dem ohnehin schon mit einem Unfall verbundenen Ärger auch noch unnötige finanzielle Verluste erleiden.