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Im Fachgebiet Verwaltungsrecht berät Sie

Verwaltungsrecht

Viele Menschen fühlen sich im Umgang mit Behörden überfordert. Verwaltungsrecht ist häufig sehr abstrakt und bereits die Sprache der Behörden für den normalen Bürger kaum verständlich. Die Vorschriften im Bereich des Verwaltungsrechts sind vielfältig und für nicht rechtskundige kaum zu überblicken. Nicht von ungefähr ist das Wort „Behördendschungel“ entstanden.

Erschwerend kommt hinzu, dass häufig kurze Fristen zur Wahrnehmung der eigenen Rechte laufen, in der Regel ein Monat. Wird der Bürger innerhalb der Frist nicht tätig, werden Verwaltungsakte bestandskräftig. In den allermeisten Fällen ist anschließend ein Vorgehen dagegen nicht mehr möglich, selbst wenn sich herausstellt, dass die Verwaltung unrechtmäßig gehandelt hat.

Aus diesem Grunde ist es wichtig, im Zweifel frühzeitig rechtskundigen Rat einzuholen.

Im Verwaltungsrecht sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Beamtenrecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • öffentliches Baurecht
  • Erschließungsbeitragsrecht
  • Gewerberecht
  • Jagdrecht
  • Waffenrecht
  • Denkmalrecht
  • Kommunalabgabenrecht
  • Ausbildungsförderungsrecht („BAföG“)
  • Schulrecht
  • Ausländerrecht
  • Eisenbahnregulierungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Soldatenrecht
  • Wehrrecht